Das Erzbistum Köln hat insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt. Der Priester habe knapp 500 000 Euro Schulden gehabt, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Erzbistums. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet. Die Schulden habe das Erzbistum in mehreren Tranchen beglichen, um dem Geistlichen in seiner akuten Notlage zu helfen, sagte der Sprecher. Nach intensiven steuerrechtlichen Überprüfungen sei man dann zu der Erkenntnis gekommen, dass diese Zuwendungen steuerpflichtig seien. Die nachträgliche Versteuerung samt Zinsen habe das Erzbistum dann nochmal knapp 650 000 Euro gekostet.
Die Mittel seien zum Teil aus einem Sondervermögen entnommen worden, aus dem auch die Zahlungen an Opfer von sexuellem Missbrauch geleistet werden. Die Lohnsteuerbegleichung plus Zinsen sei hingegen aus dem Personalkostenbudget des Erzbistums bezahlt worden, sagte der Sprecher.
In die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen waren die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums nicht eingebunden. Dies sei aber auch nicht nötig gewesen, betonte der Sprecher. Das Erzbistum habe darüber in diesem Fall selbst verfügen können. Dem widerspricht der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller. „Die Auskunft des Erzbistums zeigt eine erschreckende Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen“, sagte Schüller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.