Das wichtigste Organ der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser in Deutschland beugt sich der milliardenschweren Pharmaindustrie. Der Chef des Gemeinsamen Bundesausschuss (B-GA), Josef Hecken, will sein Institut vor Klage der Pharmariesen bewahren und übt Selbstbeschneidung. Medikamente sollen ihm zufolge zukünftig nicht mehr nachträglich auf ihren Nutzen hin untersucht werden, so Hecken. So sollen Klagen der Pharmahersteller gegen den B-GA verhindert werden.
Nutzen bestimmt Preise
Medikamente auf dem deutschen Markt werden vom G-BA auf ihren Nutzung hin bewertet. Je größer der Nutzen im Vergleich zu anderen Medikamente in einem Bereich der Anwendung, desto höhere Preise kann die Pharmaindustrie verlangen. Die Bewertung dieser Medikamente erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen etc. So werden alle neu zugelassenen Medikamente seit 2011 vom B-GA einer Nutzenbewertung unterzogen. Aber auch schon am Markt befindliche Medikamente können vom G-BA auf ihren Nutzen hin überprüft werden.
Diese Bewertung der Medikamente am Bestandsmarkt hält der Chef des G-BA, Hecken, jedoch für eine unnötige „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“. Bei einem großen Teil der betroffenen Arzneimittel sei die Patentlaufzeit bereits weit fortgeschritten und die Medikamente in der Versorgung flächendeckend etabliert, sagte Hecken der Pharmazeutischen Zeitung.
Klagewelle droht
Allerdings gibt es einen noch viel relevanteren Hintergrund für die Forderung Heckens diese Bewertung am Bestandsmarkt zu beenden. Auf die Frage eines Spiegel-Reporters, ob er vor der Pharmaindustrie eingeknickt sei, antwortete Hecken:
„Unsinn, ich bin einfach pragmatisch. Mir war klar: Mit der Bewertung von älteren Arzneimitteln reiten wir ein totes Pferd. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im Novartis-Verfahren angedeutet, dass eine Pharmafirma, wenn einer ihrer Blockbuster bei einer Überprüfung negativ abschneidet, unter Umständen gegen den G-BA klagen darf. Das heißt, meine Rechtsabteilung wäre jahrelang mit Prozessen beschäftigt. Es gibt Wichtigeres zu tun.“
Novartis hatte beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Dezember 2012 Klage gegen den G-BA erhoben. Der G-BA hatte im Juni 2012 entschieden, die so genannten Gliptine zur Behandlung von Diabetes mellitus zu untersuchen. Auch Novartis sollte zur Nutzenbewertung zweier bereits auf dem Markt befindlicher Arzneimittel ein entsprechendes Dossier bei G-BA einreichen. Die Klage von Novartis wurde zwar inzwischen abgewiesen, aber dennoch fürchtet Hecken Nachahmer unter den Pharmariesen, vor allem, wenn die Nutzungsprüfung im Nachhinein schlecht ausfällt. Dies würde nachträglich den Preis für die Medikamente senken und die Pharmaunternehmen immense Gewinne kosten.
Pharmaindustrie setzt sich durch
Heckens Forderung, die Nutzenbewertung am Bestandsmarkt zu beenden hat bereits Gehör gefunden. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es diesbezüglich: „Wir werden den gesamten Bestandsmarktaufruf (§35a Abs. 6 SGB V) beenden. Dies gilt auch für laufende Verfahren.“ Bis wann dies geschehen soll, ist noch nicht klar. Doch wird die Pharmalobby keine Mühen scheuen, dass die Politik dem schnell nachkommt.