Deutschland

ESM: Bundesverfassungsgericht entscheidet im September

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im September über die Eilanträge gegen den ESM und den Fiskalpakt. Die Prüfung der Verträge dauert damit zwar länger als bei Eilanträgen üblich. Die angekündigten drei Monate werden damit allerdings nicht ausgeschöpft.
16.07.2012 11:18
Lesezeit: 1 min

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Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird bereits am 12. September über die Eilanträge gegen den ESM und den Fiskalpakt entscheiden. Dies hat das BVG nun mitgeteilt. Ursprünglich war eine längere Prüfung der Verträge für möglich gehalten worden. Nun nehmen sich die Verfassungsrichter für ihre Entscheidung offenbar doch weniger als drei Monate Zeit, wie es nach den Verhandlungen vergangenen Woche hieß (mehr hier).

Üblicherweise dauert die Entscheidungsfindung bei Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht bis zu vier Wochen. Bei der Urteilsverkündung im September könnte sich dann bereits abzeichnen, wie aussichtsreich die eigentlichen Verfassungsklagen gegen ESM und Fiskalpakt sein werden.

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