Sowohl die BayernLB als auch die NordLB hatten Staatshilfen in Höhe von 10 und 3,3 Milliarden Euro erhalten. Von der EU-Kommission wurden die Staatshilfen nun im Nachhinein überprüft. Dadurch soll verhindert werden, dass aufgrund dieser Beihilfen Konkurrenten benachteiligt werden.
Am Mittwoch entschied die EU-Kommission, dass die BayernLB bis 2019 fünf Milliarden der Staatshilfen, die sie vom Freistaat Bayern erhalten hat, zurückzahlen muss. Damit stelle die EU-Kommission sicher, „dass die Bank nicht mehr öffentliche Gelder behält, als sie unbedingt braucht“, so EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Die NordLB muss von den 3,3 Milliarden Euro indes nichts wieder abführen.
Dennoch verordnete die EU-Kommission beiden Banken entsprechende Auflagen. So darf etwa die NordLB vorerst keine Dividenden auszahlen, muss die Bilanzsumme bis 2016 um 15 Prozent reduzieren und unternehmenseigene Töchter verkaufen. Die Auflagen für die BayernLB sind erheblich schwerwiegender. Die Bank muss ihre Bilanzsumme um 200 Milliarden Euro verkleinern, Dividenden und Zukäufe sollen begrenzt und riskante Geschäfte im Ausland im Immobilienbereich und bei der Projektfinanzierung reduziert werden. Zusätzlich dazu sollen Auslandsstandorte, die ungarische Tochter MKB, die Wohnungstochter GBW und die Landesbausparkasse verkauft werden.