Derzeit kursieren Abmahnschreiben zweier angeblicher Anwälte, die darin eine Abmahngebühr von 40 Euro für Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahr 2013 fordern. Verbraucherschutzzentralen raten den Bürgern auf diese Forderungen auf keinen Fall einzugehen und keine Überweisungen zu tätigen.
Die angeblichen Rechtsanwälte Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck aus Gütersloh geben sich als Interessenvertreter einer Intl. Musik Copyright Agency (MCA) aus. Sie fordern aufgrund von Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal Youtube Mahngebühren. Weder Zajonc noch Ruck sind jedoch im bundesweiten Anwaltsverzeichnis registriert, was darauf hindeutet, dass keiner von beiden eine Zulassung besitzt.
„Das Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen. Es wird nicht einmal der Name des vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen [des Paragrafen 97a Urheberrechtsgesetz]. Es scheint sich um Trittbrettfahrer zu handeln, die auf schnell verdientes Geld aus sind“, sagte der Urheberrechts-Experte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Youtube-Nutzer, die ein Schreiben der angeblichen Rechtsanwälte erhalten, sollten keinesfalls bezahlen, sondern können bei der Polizei Strafanzeige stellen.