In Deutschland ist die Einrichtung einer Baustelle gesetzlich geregelt. Beim Bau einer Immobilie greift die sogenannte Baustellenverordnung mit Richtlinien zur Verkehrssicherungspflicht, zum Arbeitsschutzgesetz und zur Arbeitsstättenverordnung. Das oberste Gebot lautet dabei immer „Safety First“. Alle drei Maßnahmen haben das Ziel, die Gesundheit und die Sicherheit von allen Beteiligten auf der Baustelle zu gewährleisten.
Verantwortlich dafür ist immer der Bauherr. Selbst wenn die Baustelleneinrichtung über eine Baufirma erfolgt, verbleibt die oberste Verantwortung beim Auftraggeber. Wer die Baustelleneinrichtung in Eigenleistung übernehmen möchte, muss mit allen Handwerkern die Arbeitsabläufe einzeln besprechen und gegebenenfalls entsprechende Geräte mieten und bereitstellen. Daher ist es grundsätzlich empfehlenswert, die Einrichtung der Baustelle erfahrenen Profis wie externen Baukoordinatoren für Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu überlassen und das Ganze gründlich zu überwachen.
Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht regelt das sichere Betreten und Verlassen der Baustelle. Dafür muss die Baustelle so abgesichert sein, dass Unbefugte keinen Zutritt haben. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht an eine Baufirma abgeben wird und Handwerker dazu verpflichtet sind, bestimmte Sicherungsmaßnahmen selbst einzuhalten, hat der Bauherr weiterhin seine Aufsichtspflicht einzuhalten. Sonst kann er für Schäden haftbar gemacht werden.
Arbeitsschutzgesetz
Über das Arbeitsschutzgesetz wird geregelt, dass die Arbeiter keine Gefahr laufen, sich zu verletzen. Die Arbeitsbedingungen sollten generell so gestaltet werden, dass Unfälle gar nicht erst vorkommen. Dafür sind Sicherheitshinweise in einfach erklärter Sprache und Form unabdingbar. Mit Beauftragung einer Firma ist man als Bauherr nicht mehr für den Arbeitsschutz verantwortlich.
Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Bauherrn oder die gegebenenfalls beauftrage Baufirma für freie Flucht- und Rettungswege auf der Baustelle zu sorgen sowie ein vollständiges Erste-Hilfe-Set und Sanitäranlagen bereitzustellen. Eine Firma ist übrigens nur innerhalb der festgelegten Arbeitszeiten für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zuständig. Sollten Helfer auch nach Feierabend auf der Baustelle tätig sein, ist der Bauherr wieder in der Verantwortung.
Genehmigungen und Baustelleneinrichtungsplan
Vor dem Baubeginn ist es unbedingt erforderlich, alle dafür notwendigen Genehmigungen einzuholen. Neben der Baugenehmigung, die bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt wird, sind möglicherweise weitere Genehmigungen erforderlich. Dazu zählt zum einen die Sondernutzungserlaubnis, welche in der Regel bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss, wenn die Baustelle nicht genug Platz für alle notwenigen Utensilien bietet und deswegen auf den Gehweg oder die Straße erweitert werden muss. Zum anderen kann eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse nötig sein, falls die Immobilie in der Nähe eines Flugplatzes oder einer Flugsicherungseinrichtung gebaut werden soll.
Weiterhin ist es vor dem Baubeginn ratsam, einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen beziehungsweise erstellen zu lassen. Für diesen muss der Bauherr gemeinsam mit den zuständigen Firmen das Grundstück begutachten. Es wird die Beschaffenheit der Boden- und Platzverhältnisse gecheckt und überlegt, wo Gerätschaften, Materialen und Stromversorgung unterkommen können. Die gesammelten Informationen werden anschließend maßstabsgetreu im Baustelleneinrichtungsplan eingezeichnet und sind damit jederzeit abrufbar.
Was auf der Baustelle benötigt wird
Was genau auf der Baustelle benötigt wird, hängt immer mit der jeweiligen Bauphase zusammen. Folglich ist es schwierig, eine exakte Auflistung zu machen. Jedoch gibt es einige Punkte, die grundsätzlich zur Baustelleneinrichtung dazugehören:
- fachgerechte Entfernung eventueller Altlasten auf dem Baugrund
- Einrichtung von Transport- und Zufahrtswegen
- Lagerräume für Geräte und Materialien
- Bauzäune, Beschilderungen, Beleuchtung und Brandschutz
- Baustellenbüro, Aufenthaltsraum, Erste-Hilfe-Set und Sanitäranlagen
- Strom- und Wasserversorgung
- Container für die Entsorgung von Bauabfällen