Die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren gesunken, doch dies könnte sich in der kommenden Zeit verändern - hauptsächlich wegen dem höheren Zinsumfeld. Zwar sind Zwangsversteigerungen eine Möglichkeit sich eine Immobilie anzueignen, allerdings sollten sich Bieter vorsichtig auf eine Versteigerung vorbereiten damit sie genau wissen, was sie finanziell erwartet. Nicht immer ist es ein Schnäppchen.
Von künftigen Zwangsversteigerungen besonders betroffen könnten Haus- und Wohnungseigentümer sein, deren Zinsbindung in der nahen Zukunft auslaufen wird. Einzelheiten zu den Daten werden jedoch erst im Laufe der Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung stehen.
Laut aktuellen Zahlen von Statista wurden im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen etwa 6.531 Objekte zwangsversteigert. In Bayern gab es ungefähr 2.901 Zwangsversteigerungen und in Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen lag die Zahl der Immobilienobjekte, die zwangsversteigert wurden, ebenfalls bei über 2.000. Die Angaben stammen aus einer Analyse von Dein-ImmoCenter in Zusammenarbeit mit dem Center for Real Estate Studies.
Genaue Vorbereitung entscheidend
Vor einer Zwangsversteigerungen ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend, so der Verband Privater Bauherren (VPB).
Dazu gehört: Das Studium aller Unterlagen, die zur Verfügung stehen. So zum Beispiel sieht man im Grundblick und im Baulastenverzeichnis, welche Schulden und Wohnrechte es gibt, oder die genauen Abstandsflächen von Nachbarhäusern. Dem VPB zufolge sollten potenzielle Käufer das Gebäude von innen und außen besichtigen und einen unabhängigen Sachverständigen mitnehmen, der - falls zutreffend - eine Schätzung der möglichen Renovierungskosten geben kann. „Wer nur am Grundstück interessiert ist und das alte Haus abreißen und neu bauen möchte, der sollte sich informieren, ob der Bebauungsplan den gewünschten Neubau zulässt“, so der Verband.
Eine Schnäppchenbörse?
Der VPB warnt davor, Zwangsversteigerungen als Schnäppchenbörse zu betrachten. Während vor allem Eigentumswohnungen, die unter den Hammer kommen, recht günstig sein können, sollten Interessenten jedoch nicht vergessen: Mit dem Zuschlag übernehmen sie nicht nur die Rechte an der Eigentumswohnungswohnung, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten.
Deshalb sollten sie sich vorher vom Verwalter die Teilungserklärung und auch die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigen lassen. Dort gibt es wichtige Informationen über die Gemeinschaft, wie zum Beispiel die Kostenverteilung. Der Verband weist auf Folgendes hin: „Ob der Zuschlag ein Schnäppchen ist oder nicht, das hängt auch von den Vermögensverhältnissen der Gemeinschaft ab: Welche Rücklagen sind vorhanden? Und falls Sanierungen geplant sind: Werden diese durch Sonderumlagen finanziert oder sind sie längst angespart?“ Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen und die Jahresabrechnungen Aufschluss über den Zustand der Gemeinschaft geben, so der VPD.