Unternehmen

Arbeitnehmerüberlassung: Wie Unternehmen Zeitarbeit sinnvoll einsetzen und was dabei wichtig ist

Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), auch als Leiharbeit oder Zeitarbeit bezeichnet, ist für viele Firmen ein gängiges Instrument, um beispielsweise Personal für einen gewissen Zeitraum aufzubauen. Worauf Unternehmen achten müssen, wenn sie Leiharbeiter Betrieb beschäftigen, erfahren Sie im Folgenden.
19.02.2025 18:18
Lesezeit: 4 min
Arbeitnehmerüberlassung: Wie Unternehmen Zeitarbeit sinnvoll einsetzen und was dabei wichtig ist
Mit Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit kann ein Unternehmen Kosten sparen und Arbeitsspitzen abdecken (Foto: pixabay.com/Indosup).

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Leiharbeit - gibt es da einen Unterschied?

Leiharbeit oder Zeitarbeit ist gleichbedeutend mit Arbeitnehmerüberlassung, kurz ANÜ, und funktioniert folgendermaßen: Die ANÜ erfolgt durch Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), die ihre Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) anderen Unternehmen (Entleiher) zur Verfügung stellen. Das Arbeitsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer. Der Verleiher zahlt das Gehalt, den Urlaub und krankheitsbedingte Ausfälle. Das entleihende Unternehmen erteilt die Weisungen. Neben dem Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer besteht ein Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher.

Mit der Arbeitnehmerüberlassung sollte Unternehmen ursprünglich die Möglichkeit gegeben werden, zeitweise auftretende Arbeitsspitzen abzudecken, indem sie sich Zeitarbeitskräfte – wie der Name schon sagt – für eine bestimmte Zeit befristet ausleihen können. Allerdings wurde die Zeitarbeit, insbesondere durch die Hartz-Gesetze ab 2002, zu einem Instrument zum Abbau von Arbeitslosigkeit. Die Leiharbeitsbranche gilt seitdem als wesentlicher Teil des Niedriglohnsektors.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Voraussetzungen für das AÜG

Neue Vorgaben im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, haben in den vergangenen Jahren zu einer Veränderung der Leiharbeitsbranche beigetragen. Die letzten Änderungen am AÜG traten am 1. April 2017 in Kraft, Grund war der zunehmende Missbrauch der Leiharbeit in einigen Branchen. Seitdem konnte sich Zeitarbeit zunehmend aus der „Schmuddelecke“ des Arbeitsmarktes befreien. Wichtige Änderungen sind:

  • Eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten (mit tariflichen Ausnahmen).
  • Eine Begrenzung von Abweichungen vom Equal-Pay-Grundsatz auf neun Monate.
  • Ein Verbot verdeckter Arbeitnehmerüberlassung – diese muss vertraglich klar ausgewiesen sein, sonst gilt ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher.

Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz benötigen Verleiher eine behördliche Erlaubnis (§ 1 Abs.1 AÜG). Ohne diese sind die Verträge zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam (§ 9 Abs.1 AÜG), wodurch ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer entsteht (§ 10 Abs.1 AÜG). Unternehmen riskieren somit, Leiharbeitnehmer als eigene Angestellte zu übernehmen.

Weitere Informationen zur Leiharbeit und verbindliche Gesetzestexte finden Sie beispielsweise im Bundesgesetzblatt oder unter gesetze-im-internet.de.

Zeitarbeit: Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern

Arbeitgeber, die Zeitarbeiter bzw. Leiharbeitnehmer beschäftigen, dürfen diese nicht anders behandeln wie ihre eigenen Arbeitnehmenden. Das Prinzip der Gleichbehandlung (Equal Treatment) sichert Leiharbeitnehmern im entleihenden Betrieb die gleichen Arbeitsbedingungen. Nach neun Monaten muss der oder die Leiharbeitende das gleiche Arbeitsentgelt (Equal Pay) erhalten, wie Festangestellte des Entleihers.

Die Überlassung darf nur vorübergehend erfolgen – maximal 18 Monate. Wer eine Leiharbeitnehmerin oder einen Leiharbeitnehmer länger in seinem Betrieb behalten will, muss ihn nach 18 Monaten direkt anstellen. Wie für alle anderen Arbeitsverhältnisse gelten natürlich auch für Leiharbeitnehmer die Arbeitsschutzgesetze, die Arbeitgeber einhalten müssen. Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen zum Betriebsrat und zur Mitbestimmung von Zeitarbeitnehmern, über die Sie sich als Unternehmen informieren sollten.

Vorteile der Zeitarbeit

Leiharbeit gibt Ihnen die Möglichkeit, Arbeitskräfte über einen längeren Zeitraum kennenzulernen. Wenn Sie mit der Leistung des Leiharbeitenden zufrieden sind, können Sie sie oder ihn direkt in Ihrem Betrieb beschäftigen. Sie können einen Arbeitsvertrag mit ihr oder ihm abschließen und den Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma kündigen.

Ein weiterer Vorteil liegt in der hohen Flexibilität. Mit Arbeitnehmerüberlassung können Sie schnell auf Auftragsspitzen und Auftragsflauten reagieren, ohne dass Sie neue Arbeitskräfte suchen, Bewerbungsgespräche führen und neue Arbeitnehmer einstellen und einarbeiten müssen. Mit Leiharbeitnehmern sparen Sie Kosten: Leiharbeiter sind in der Regel günstiger und auch die Kosten für Stellenausschreibungen, Bewerbungsprozesse und Auswahlverfahren entfallen.

Das sollte beachten werden

Sie als entleihendes Unternehmen schließen einen Vertrag mit dem Verleiher. Der so genannte Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bedarf der schriftlichen Form.

Die Überlassung von Leiharbeitnehmern muss in diesem Vertrag explizit als „Arbeitnehmerüberlassung“ benannt werden. Der Verleiher muss Angaben zur Tätigkeit und den dafür benötigten Qualifikationen der Leiharbeitnehmerin oder des Leiharbeitnehmers machen. Sie als Entleiher müssen in dem Vertrag festhalten, welche Arbeitsbedingungen für einen vergleichbaren Arbeitnehmenden in Ihrem Betrieb gelten. Sie müssen auch Angaben zum Arbeitsentgelt machen.

Werkverträge sind nicht gleich Zeitarbeit

Beim Werkvertrag steht die Erbringung eines bestimmten Werkes oder einer Dienstleistung im Vordergrund. Der oder die Auftragnehmende (Dienstleistende) verpflichtet sich, ein bestimmtes Ergebnis zu liefern. Bei der Zeitarbeit werden Arbeitskräfte, also konkrete Personen, entliehen.

Der Dienstleistende im Rahmen eines Werkvertrags agiert in der Regel selbstständig und eigenverantwortlich. Er oder sie hat eine gewisse Freiheit in der Organisation seiner Arbeit und ist nicht direkt in die Unternehmensstrukturen des Auftraggebenden eingebunden. Die Schutz- und Gleichstellungsvorschriften, von denen Leiharbeitnehmer profitieren, gelten nicht für Werkvertragsverhältnisse.

  • Eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten (mit tariflichen Ausnahmen).
  • Eine Begrenzung von Abweichungen vom Equal-Pay-Grundsatz auf neun Monate.
  • Ein Verbot verdeckter Arbeitnehmerüberlassung – diese muss vertraglich klar ausgewiesen sein, sonst gilt ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher.

Arbeitnehmerüberlassung: Arbeitsschutz richtig umsetzen

Arbeitsschutzverantwortung

Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen, haben eine Arbeitsschutzverantwortung. Sie müssen also sicherstellen, dass die Zeitarbeiter genauso gut geschützt sind wie die Stammbelegschaft des Unternehmens. Auch wenn der Verleiher als formeller Arbeitgeber die Grundunterweisung sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge übernimmt, liegt die Verantwortung für den konkreten Arbeitsschutz am Arbeitsplatz beim Entleiher. Dieser muss Leiharbeiter in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, für sichere Arbeitsbedingungen sorgen und die Einweisung in spezifische Gefahren sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen gewährleisten.

Leiharbeitnehmer in den Betrieb einbinden

Eine klare Kommunikation ist entscheidend, um die Zeitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in dass Unternehmen und in das bestehende Team der Stammbelegschaft einzubinden. Neue Leiharbeiter sollten deshalb von Beginn an über ihre Rechte und die bestehenden Schutzmaßnahmen informiert werden – idealerweise durch Infoblätter oder kurze Schulungen. Noch besser sind persönliche Einweisungen oder sogar Betriebsversammlungen, bei denen offene Fragen direkt geklärt werden können. Besonders sinnvoll ist es, Leiharbeiter durch Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsratsmitglieder am Arbeitsplatz zu begleiten, um potenzielle Risiken direkt vor Ort zu besprechen.

Falls am Arbeitsplatz nötig, besonders wichtig: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Auch bei der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sollten Entleiher nicht nur auf den Verleiher vertrauen. Da dieser oft nur eine Standardausstattung stellt, kann es notwendig sein, hochwertigere oder speziellere Schutzkleidung bereitzustellen. Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sollte zudem klar geregelt sein, wer für die Bereitstellung der PSA und die arbeitsmedizinische Vorsorge zuständig ist.

Zusammengefasst sind drei Maßnahmen besonders wichtig: Leiharbeiter umfassend informieren, klare Verantwortlichkeiten zwischen Verleiher und Entleiher festlegen und den praktischen Arbeitsschutz im Betrieb konsequent umsetzen. So lassen sich Unfälle vermeiden und ein sicherer Arbeitsplatz für alle gewährleisten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: SanDisk und Micron führen Erholung der Chipaktien an, während Großbanken nachgeben
19.10.2026

Verfolgen Sie die entscheidenden Entwicklungen an der Wall Street und entdecken Sie, welche Sektoren die Märkte am Montag bewegten.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Traditionsunternehmen Miele: Mittelständler mit Milliarden-Umsatz - Chef stirbt im Alter von 98 Jahren
19.10.2026

Als Hersteller für Haus- und Gewerbegeräte ist Miele weltweit bekannt. In Westfalen wurde das Traditionsunternehmen 1899 gegründet. Als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bald treffen die Giganten aufeinander: Die Wette auf Indien könnte lukrativer sein als die auf China
19.10.2026

Wenn nur zehn Prozent der Inder, die heute kein Auto besitzen, in den kommenden Jahrzehnten Eigentümer eines Neuwagens würden, sprächen...

DWN
Politik
Politik Steuerzinsen 2027: Nachzahlungen sollen doppelt verzinst werden
19.10.2026

100.000 Euro Steuernachzahlung, zwei volle Zinsjahre: Heute können daraus 3.600 Euro Zinsen werden. Unter dem geplanten neuen Satz wären...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW ID. Buzz im Test: Übernachten im Elektroauto wird zum Geduldsspiel
19.10.2026

Im Elektroauto schlafen, morgens Kaffee kochen und dabei unabhängig vom Campingplatz bleiben. Der neue Campingmodus des VW ID. Buzz soll...

DWN
Finanzen
Finanzen Was wäre, wenn ich statt des S&P 500 einfach seine Mutter kaufen würde?
19.10.2026

Ohne das Unternehmen S&P Global könnten die Finanzmärkte nur schwer funktionieren. Der Aktienkurs ist in diesem Jahr jedoch auf ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin und Co.: Sparkassen starten schrittweise Kryptohandel
19.10.2026

Der Wettbewerb im Kryptohandel nimmt zu: Nun wollen auch die Sparkassen mit einem eigenen Angebot Privatkunden ansprechen. Sie rollen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Anthropic: Milliardenverluste, Millionengehälter und ein gigantischer Börsenplan
19.10.2026

18 Millionen Dollar Vergütung für den Chef, fast 42 Milliarden Dollar Verlust für das Unternehmen: Beim KI-Entwickler Anthropic liegen...