Das Umweltbundesamt (UBA) prüft Hinweise auf möglichen Betrug bei Klimaschutzprojekten, mit denen Mineralölkonzerne ihre Klimabilanz verbessern wollen. Whistleblower hätten der Behörde über mögliche Betrugsfälle bei Projekten in China berichtet, dem gehe das UBA nach, bestätigte ein Sprecher des Amtes. Bislang gebe es keine Beweise, aber die Untersuchungen seien auch „längst noch nicht abgeschlossen“. Das Amt habe am Montag bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Mit den Vorwürfen konfrontiert, teilte der Wirtschaftsverband Fuels und Energie mit, für die Branche sei es von höchstem Interesse, dass gesetzliche Vorgaben strikt eingehalten und von den Behörden entsprechend geprüft werden. Das sei hier offenbar nicht der Fall gewesen.
Zunächst hatte das ZDF zu den mutmaßlichen Betrugsfällen recherchiert. Im Interview in der ZDF-Sendung „Frontal“ sagte UBA-Präsident Dirk Messner: „Es könnte sein, dass wir es mit einer Handvoll Anträgen zu tun haben, die gefälscht worden sind.“ Im Zuge der Nachforschungen des UBA sei bislang ein Projekt aufgefallen, das wegen formaler Mängel rückabgewickelt werden musste, ergänzte der Sprecher des UBA. Jenes Projekt habe zu früh begonnen.
Klimabilanz des Verkehrs noch schlechter als angenommen
Mit Projekten zur Minderung von Emissionen will die Mineralölindustrie gesetzliche Klimaschutzauflagen erfüllen. Sie werden von deutschen Prüfinstituten zertifiziert und vom UBA genehmigt. Eine Fälschung der Projekte könnte etwa bedeuten, dass die Klimabilanz des deutschen Verkehrssektors noch schlechter ist als bislang angenommen.
Das UBA habe bereits in der vergangenen Woche um Amtshilfe bei chinesischen Behörden gebeten, gab der Sprecher des Amtes an. „Das müssen wir machen, weil wir in China keine Hoheitsrechte haben.“ Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sei wegen aller in Betracht kommenden Delikte bezogen auf die Vorgänge zu den in China durchgeführten Projekten gestellt worden.
Staatsanwaltschaft hat mehr Befugnisse
Die Staatsanwaltschaft konnte den Eingang der Strafanzeige zunächst nicht bestätigen. Dies müsse jedoch nicht heißen, dass sie nicht gestellt wurde, betonte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei der Erstattung einer Anzeige dauere es regelmäßig einige Tage, bis ein Verfahren die zuständige Abteilung erreicht und ein Aktenzeichen bekommt.
Im Vergleich zum UBA habe die Staatsanwaltschaft „nochmal ganz andere Möglichkeiten zu ermitteln“, so der UBA-Sprecher. Gemeint seien etwa die Möglichkeit zum Anfordern von Unterlagen oder der Vernehmung von Zeugen. „Wir denken, dass sich belastbares Material so besser finden lässt.“