Solarpaket I: Rechtsanwalt kommentiert Änderungen für Immobilieneigentümer
Lesezeit: 5 min
01.07.2024 18:20 Aktualisiert: 25.06.2030 13:40
Seit dem 16. Mai 2024 ist mit dem Solarpaket I eine wegweisende Änderung für Haus- und Wohnungseigentümer in Kraft getreten. Diese Reform bringt eine Vielzahl neuer Regelungen mit sich. Von der Befreiung kleiner Balkonkraftwerke von der Netzbetreiber-Anmeldung bis zur Erleichterung für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften durch das Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ – die Neuerungen versprechen eine beschleunigte Entwicklung hin zu mehr erneuerbaren Energien bis 2030. Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg kommentiert für DWN die Auswirkungen dieser Neuerungen.
Das Solarpaket I verändert die Regelungen zur Installation und zum Betrieb von Solaranlagen für Eigentümer von Häusern und Wohnungen. (Foto: istockphoto/ peterschreiber.media).
Foto: peterschreiber.media
Lesen Sie in diesem Artikel:
Welche neuen Regelungen wurden durch das Solarpaket I eingeführt?
Welche Garantie- und Versicherungsaspekte sind bei Solaranlagen wichtig
Wie lange ist die Verjährungsfrist für Mängel an Photovoltaikanlagen?
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.
Der Bericht zur Energiewende der Expertenkommission zeigt Fortschritte auf, erwähnt jedoch auch die Herausforderungen im Verkehrs- und...
Die Website verwendet Cookies von externen Servern zusätzlich zu ihren eigenen Cookies für die vollständige Anzeige von Inhalten und Werbung. Akzeptieren Sie externe Cookies?
Notwendig
(Technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind)