Finanzen

Schufa Auskunft: Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speichern?

Der Schufa-Score soll Unternehmen helfen, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuschätzen. Aber wie lange dürfen die Daten gespeichert werden? Darüber muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
06.11.2025 15:05
Lesezeit: 3 min

Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speichern?

Bei der Wohnungssuche, der Aufnahme eines Bankkredits oder einem Kauf auf Rechnung spielt der Schufa-Score oft eine entscheidende Rolle. Unternehmen sollen durch ihn besser einschätzen können, ob Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen werden. Grundlage dafür sind auch Daten zu früheren Zahlungsausfällen. Aber wie lange dürfen Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa solche Informationen speichern?

Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade der Bundesgerichtshof (BGH). Am Donnerstag verhandelt der erste Zivilsenat über die Klage eines Mannes gegen die Schufa (Az. I ZR 97/25). Er verlangt Schadenersatz, weil die Schufa Daten zu Forderungen, die an ihn gerichtet waren, noch über mehrere Jahre speicherte, nachdem er sie bereits abbezahlt hatte. Ob am selben Tag schon ein Urteil fällt, ist unklar. Ein Überblick über die bisherige Rechtslage und mögliche Folgen:

Was ist eine Wirtschaftsauskunftei?

Auskunfteien sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sammeln Daten, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird. Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Wer einen schlechten Score hat, bekommt womöglich keine günstigen Konditionen für einen Kredit oder darf online nicht in Raten oder auf Rechnung zahlen.

Die größte und wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei ist die Schufa. Nach eigenen Angaben verfügt der Marktführer aus Wiesbaden über Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen.

Welche Speicherfristen gelten bislang?

Wie lange Wirtschaftsauskunfteien Daten über Verbraucherinnen und Verbraucher speichern dürfen, ist vom Gesetzgeber nicht klar vorgegeben. Die Auskunfteien in Deutschland haben sich aber ein eigenes Regelwerk auferlegt. Dieser „Code of Conduct“ wurde zuletzt 2024 überarbeitet und vom hessischen Landesdatenschutzbeauftragten abgesegnet. Er sieht für erledigte Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18 Monaten.

Wo liegt das Problem?

Am BGH geht es nun um die Frage, ob die Schufa diese Daten überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden - oder ob das gegen Datenschutzrecht verstößt. Letzteres hatte das Oberlandesgericht Köln im April bejaht und die Schufa zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auskunfteien müssten demnach Informationen zu Zahlungsstörungen löschen, sobald die überfälligen Schulden beglichen wurden.

Was sagt die DSGVO?

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann erlaubt ist, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen dient. „Darauf können sich die Auskunfteien durchaus berufen“, sagt Niko Härting, IT-Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein. „Die Frage ist nur: Wie lange bestehen diese berechtigten Interessen?“ Das sei der Kern der anstehenden BGH-Verhandlung.

Können Betroffene auf Schadenersatz hoffen?

Dem OLG Köln zufolge: Ja. Das Gericht sprach dem Kläger im betroffenen Fall 500 Euro Schadenersatz zu. Grundsätzlich sieht die DSGVO bei Verstößen nämlich ein Recht der Betroffenen auf Entschädigung vor. Es komme dabei aber unter anderem darauf an, ob der Auskunftei ein eigenes Verschulden vorzuwerfen sei oder nicht, sagt Fachmann Härting. Auch darüber müsse womöglich der BGH entscheiden. Rechtlich spannend sei auch, wie in dem Fall die Höhe des zu ersetzenden Schadens berechnet würde.

Was sagt die Schufa?

Würde der BGH die Rechtsauffassung des Kölner Urteils bestätigen, enthielte die Bonitätsauskunft in Zukunft keine Informationen mehr dazu, ob es bei einer Person Zahlungsstörungen gab, sagt Schufa-Sprecherin Tanja Panhans. Dabei hätten Personen auch nach Begleichung offener und längst fälliger Schulden ein mindestens 10-fach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, verglichen mit Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkämen. Unternehmen könnten das Risiko von Zahlungsausfällen ohne die Daten nicht mehr präzise einschätzen und würden das am Ende wohl in ihre Waren und Dienstleistungen einpreisen, so Panhans.

Wie viele Menschen sind betroffen?

Im Falle einer BGH-Entscheidung gegen die Schufa würden nach Angaben der Auskunftei rund 564.000 Personen profitieren. Bei ihnen müsste die Schufa dann bereits erledigte Zahlungsstörungen aus dem Datenbestand streichen. Sie hätten infolge keine erledigten Negativeinträge mehr in ihren Schufa-Daten und ihr Score würde sich entsprechend verbessern.

Ist das Thema mit einem BGH-Urteil geklärt?

Ja und Nein. Als oberstes Zivilgericht Deutschlands prägt der BGH die Rechtsprechung der ganzen Bundesrepublik. In Bezug auf die Speicherfristen für Zahlungsstörungen hat seine Entscheidung also durchaus Bedeutung. Allerdings seien auch in Bezug auf zahlreiche weitere Arten von Daten die Speicherfristen bisher nicht rechtssicher geklärt, sagt Schufa-Sprecherin Panhans. Damit diese offenen Fragen nicht erst nach jahrelangen Verfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen beantwortet werden, wünscht sich die Auskunftei auf gesetzlicher Ebene Klarheit und wirbt für eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes.

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