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Elbphilharmonie: Staatsanwalt prüft Schritte gegen Ole von Beust

Lesezeit: 2 min
08.05.2014 11:01
Die Hamburger Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob das Verhalten des früheren Bürgermeisters Ole von Beust und weiterer Verantwortlicher strafbar ist. Ein Bericht des Parlamentarischen Untersuchungs-Ausschusses weist nach, dass die Hamburger Bürgerschaft bewusst getäuscht wurde.
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Der Bauskandal um die Elbphilharmonie beschäftigt nun auch die Hamburgs Staatsanwaltschaft. Im Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird der frühere Bürgermeister Ole von Beust als einer der Hauptverantwortlichen für die Steuerverschwendung im Umfang von mindestens 150 Millionen Euro genannt.

„Wir haben am 25. April ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet“, sagte Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dem Hamburger Abendblatt. Es solle geklärt werden, ob der Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Elbphilharmonie Hinweise auf Straftaten enthält. Dabei könnte es sich um Untreue, Betrug oder Täuschung handeln.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit den Bericht des Untersuchungsausschusses. „Danach werden wir bewerten, ob es Ansätze zu einem Ermittlungsverfahren gibt“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Für ein Verfahren bedarf es eines konkreten Anfangsverdachts.

Die Kosten für die Hamburger Elbphilharmonie waren im Sommer 2005 auf 77 Millionen Euro kalkuliert worden. Wenn das Gebäude im Frühjahr 2017 öffnet, stehen knapp 800 Millionen Euro auf der Rechnung. Das ist mehr als zehnmal so viel wie geplant.

Die enorme Kostensteigerung sei vor allem auf die zu frühe Ausschreibung des Projekts zurückzuführen, sagt der Bund der Steuerzahler Hamburg. Beim Bau des Konzerthauses im Hamburger Hafen habe das Land mindestens 150 Millionen Euro verschwendet.

Denn noch bevor die Entwurfsplanung abgeschlossen war, wurde das Bauprojekt bereits ausgeschrieben. Dies führte zu teuren baubegleitenden Planungen, die „teilweise im Chaos endeten“ und für eine monatelange Stilllegung der Baustelle sorgten.

Als Hauptverantwortliche für die Kostenexplosion werden im PUA-Bericht der ehemalige Bürgermeister Ole von Beust (CDU), sein Staatsrat Volkmar Schön (CDU), die damalige Senatorin Karin von Welck (parteilos) genannt.

Hinzu kommen die Chefs der städtischen Realisierungsgesellschaft ReGe, Hartmut Wegener und Heribert Leutner, sowie die beratende Rechtsanwältin Ute Jasper. Auch die Architekten von Herzog & de Meuron sowie Höhler + Partner, und der Baukonzern Hochtief werden genannt.

In dem 640 Seiten starken Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses heißt es:

„Eine teils fehlerhafte und teils bewusste falsche Information der Bürgerschaft durch den Senat – größtenteils auf der Grundlage von Informationen der ReGe – zieht sich wie ein roter Faden bei dem Projekt der Elbphilharmonie durch alle Phasen, von den Kostenprognosen über den Vertragsabschluss bis hin zu den Kostensteigerungen und den daraus resultierenden Nachträgen.“

So ist die Bürgerschaft nicht darüber informiert worden, dass in einem Bürgermeistergespräch im Juni 2006 die Entscheidung getroffen wurde, dass die Stadt selbst zum Bauherrn für Hotel, Parkhaus und Gastronomie wird. Die Fraktion Die Linke hat errechnet, dass diese Entscheidung zu Mehrkosten von 288 Millionen Euro geführt hat.

Der Senatsbeschluss vom Januar 2005 hatte für diesen Bereich eigentlich einen privaten Investor vorgesehen, der die Kosten und Risiken der sogenannten Mantelbebauung tragen sollte. Im PUA-Bericht heißt es dazu:

„Diese Vorgehensweise wirft die Frage auf, ob der Erste Bürgermeister von Beust seine Befugnisse überschritten hat, indem er die ursprünglich vom Senat als Kollegialorgan getroffene Entscheidung am 28. Juni 2006 nur mit einigen Senatoren unter Beteiligung Herrn Wegeners abänderte.“

Ob dies eine Straftat war, muss nun die Staatsanwaltschaft klären.


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