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AStA: Untreue und Selbstbereicherung an deutschen Hochschulen

Lesezeit: 4 min
15.02.2019 17:16
In Deutschland gibt es zahlreiche Fälle von Untreue und Selbstbereicherung bei den Studentenvertretungen der AStA. Diese müssen ihre Finanzen nicht offenlegen.
AStA: Untreue und Selbstbereicherung an deutschen Hochschulen

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Die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) an den deutschen Hochschulen finanzieren sich über die Pflichtbeiträge der Studenten. Sie vertreten offiziell die Studenten und sind weitgehend autonom. Einer Offenlegungspflicht ihrer Finanzen unterliegen sie nicht.

Das Ausbleiben der Offenlegungspflicht und die fehlende externe Kontrolle der AStA-Finanzen hat in den vergangenen Jahren zu massiven Missständen geführt:

So hatte das Gießener Amtsgericht im Juni 2018 einen ehemaligen Finanzreferenten des AStA der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) in 64 Fällen wegen Untreue und Vortäuschung einer Straftat schuldig gesprochen. „Um die Untreue zu vertuschen, hatte er im Oktober 2015 einen Raubüberfall vorgetäuscht, das sah das Gericht als erwiesen an”, berichtet die Giessener Allgemeine.

Der Betroffene hatte gestanden, 74.000 Euro an Bareinnahmen aus der AStA-Kasse veruntreut zu haben. Dem Urteil zufolge wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren – wovon zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden – zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zu einem Wertersatz von 64.700 Euro verurteilt.

Der AStA der Uni Bielefeld organisierte am 29. April 2018 einen Workshop für Studentinnen mit dem Titel „Möseale Ejakulation”. Die Teilnahmekosten beliefen sich pro Person auf 250 Euro. Dabei ging es nicht um das Erlernen von studienrelevanten Inhalten, sondern um das Erlernen von Masturbationstechniken. Besonders pikant war: Die Kosten pro Person in Höhe von 250 Euro wurden aus dem Budget der AStA finanziert. Einen Eigenanteil gab es nicht. Nach Informationen von RP Online war der Workshop sofort ausgebucht.

Im Jahr 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft Münster gegen die damalige AStA-Vorsitzende der Uni Münster wegen Urkundenfälschung, berichten die Westfälischen Nachrichten. Anlässlich der Wahl zum Studentenparlament 2009 soll sie Namen von Personen in die Wahlliste der Juso-Hochschulgruppe aufgenommen haben, ohne zuvor ein Einverständnis der Betroffenen eingeholt zu haben. Dabei soll sie die Unterschriften gefälscht haben. Die Angeklagte gab der Lokalpresse zufolge zu, die Unterschriften gefälscht zu haben. Anschließend musste sie als Auflage 300 Euro für eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Ermittlungen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft “aus Gründen der Verhältnismäßigkeit” eingestellt. Zwei weitere Beschuldigte, zu denen auch der Ex-Vorsitzende des AStA gehörte, kamen ohne Auflagen davon.

Im Jahr 2010 organisierte der AStA der Uni Göttingen angesichts der WM 2010 ein Public Viewing. Beim anschließenden Kassensturz wurde entdeckt, dass 18.000 Euro aus der AStA-Kasse abhandengekommen waren. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Andreas Buick, Sprecher der Göttinger Staatsanwaltschaft, argumentierte, dass der Personenkreis einfach zu groß gewesen sei, berichtet das Göttinger Tageblatt. Als „mögliche Täter” seien mehrere Personen in Betracht gezogen wurden. Die Ermittlungen wurden eingestellt, aber die 18.000 Euro waren weg.

Im Jahr 2007 organisierte der AStA der Uni Bochum ein Konzert. Es wurde prominente Sänger wie Joy Denalane engagiert. Als Veranstaltungsort wurde die Uni-Mensa gewählt. Es wurde auch ein Fernsehspot des VfL Bochum geschaltet. Die Veranstaltung wurde mit einem Verlust von 230.000 Euro abgeschlossen, da lediglich 1.300 Besucher kamen. Eingeplant waren aber 5.000 Besucher.

Der damalige AStA-Vorsitzende Fabian Ferber, der anschließend vom Bochumer Amtsgericht zu 80 Sozialstunden verurteilt wurde, sagte in einem Interview mit der Zeit: „Ich war nicht der zuständige Planer, das war das Planungskomitee, das eigenständig arbeitete. Die Kommunikation zwischen mir und dem Komitee war schlecht. Ich habe erst sechs Wochen vor der Party durch Zufall erfahren, dass wir für die Mensa Miete bezahlen müssen. Viele Referenten wollten Plakate kleben, nur wenige haben es gemacht. Es ist damals ein riesiges Chaos entstanden.”

Auf einen Hinweis des Blatts, dass am Abend des Konzerts auch aus der Kasse Geld gestohlen worden sein soll, entgegnete Ferber: „Das stimmt nicht. Es gab nur Verwirrung, weil die Barkeeper beim Ausschenken vergessen haben, Kassenprotokolle zu führen. Dass man diese Protokolle aber braucht, um nachzuweisen, dass wirklich kein Geld eingenommen wurde, haben sie nicht bedacht.”

Die Mitglieder des AStA-Sportreferats kauften im selben Jahr für einen Ausflug Fleisch für 295,41 Euro und mieteten sich ein Auto für 107,07 Euro. Die Beträge wurden als Spesenkosten angegeben. „Die Obleuteversammlung als Organ der Selbstverwaltung des Hochschulsports hat diese Ausgaben geplant. Damit liegt ein demokratisch legitimierter Beschluss vor, den es zum Schutz der studentischen Selbstverwaltung zu achten gilt”, argumentierte der damalige Vorsitzende der AStA, Christopher Paesen.

Die Zeit berichtete 2010, dass der AStA der Uni Bonn Kredite an andere Studenten in Höhe von 417.811 Euro vergeben hat. Doch die AStA konnte lediglich 157.001 Euro zurückbekommen. 260.810 Euro sind verschwunden. „Oft waren es ausländische Studenten, die in ihre Heimat zurückkehrten”, so der damalige Kassenwart der AStA Bonn, Joachim Hopf. Unklar bleibt, warum es nicht möglich ist, ehemalige Studenten aus dem Ausland in ihren Heimatländern über die örtlichen Behörden zu kontaktieren, um die Kredite zurückzuverlangen.

Das Blatt führt weiter aus: „Der AStA der TU Berlin schickte einmal zwei Studentinnen zum 5. Treffen lateinamerikanischer und karibischer Lesben’ nach Rio de Janeiro. Für 1400 Euro. Der Asta der Berliner Humboldt-Universität bezahlte Bürgerkriegskämpferinnen aus Guatemala eine Rundreise durch Deutschland. Kosten: unbekannt.”

An der Uni Wuppertal hat der AStA ein jährliches Budget in Höhe von etwa 600.000 Euro. Dort kritisierten Hochschulgruppen die finanzielle Intransparenz bei der Schaffung sogenannter „autonomer Referate”. Autonomen Referate sind Organe der Studierendenschaft, die aber nicht vom Studierendenparlament, sondern von einer Vollversammlung gewählt werden. Stimmberechtigt sind nur die Studenten, die vom Referat betroffen sind. Die Liberale Hochschulgruppe warf dem AStA der Uni vor, ganz bewusst Gelder zu verschleudern, obwohl sie gemäß der Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW – HWVO NRW verpflichtet sind, „die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten”.

In einem Kostenantrag, der auf der Webseite der Liberalen Hochschulgruppe veröffentlicht wurde, wurden für „Essen, Pappteller  & mehr” 1.000 Euro (inkl. USt) berechnet. Das Geld sollte an eine Mitarbeiterin des AStA gehen. Als Begründung wurde angegeben: „Sophie hat auch Dinge gekauft. Für Veranstaltungen und so”. Der Antrag wurde vom AStA ohne Gegenstimmen angenommen. Eine weitere Studentin erhielt im Zusammenhang mit einem „autonomen Referat” eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 115,00 Euro. Als Begründung wurde im Antrag ausgeführt: „Weil die Josi toll war und Dinge wie den CSD organisiert hat, soll sie ’ne AE haben”.

„Es kann einfach nicht sein, dass sich die Antragsteller mit solchen Begründungen das Geld der Wuppertaler Studierenden in die Taschen schaufeln”, kritisiert der damalige Vorsitzender der Liberalen Hochschulgruppe, Robin Hölter, auf seiner Facebook-Seite.


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