Seit längerer Zeit versucht die EU, gegen die Ratingagenturen, die mit ihren Bewertungen die Eurokrise vor allem an den Finanzmärkten verschärften, vorzugehen. Am Montag haben die Länder der Europäischen Union nun die Vorschläge für ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, das nun noch das Europäische Parlament passieren muss.
So sollen Länder-Ratings nach Möglichkeit alle sechs Monate und nicht wie bisher einmal im Jahr überprüft werden und eine gesetzliche Haftung für Ratingagenturen durchgesetzt werden. Ratingagenturen sollen dann verklagt werden können, wenn sie ein falsches Länderrating vorgenommen haben. Die bestehenden Rechtsvorschriften hinsichtlich von Ratingagenturen sollen auch dahingehend geändert werden, dass die Investoren ihre starke Abhängigkeit von den Ratings reduzieren und die Möglichkeit eines Schadensersatzes erhalten sollen, wenn Verluste aufgrund eines Fehlers beim Rating aufgetreten sind.
„Aufgrund der Komplexität von strukturellen Finanzinstrumenten und deren Rolle im Zusammenhang mit der Finanzkrise“ sollen beispielsweise dem Gesetzesentwurf zufolge Unternehmen zwei verschiedene Ratingagenturen für die Bewertung dieser Instrumente engagieren. Der ursprüngliche Vorschlag, den Schulden-Emittenten, wie beispielsweise den Unternehmen, vorzuschreiben, ihre Ratingagenturen regelmäßig zu wechseln, wurde indes verwässert. Nur für verbriefte Schuldtitel soll dies zukünftig gelten.