Der Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung hat ein Statut vorgelegt, das vom EU-Parlament verabschiedet werden soll. Darin wird unter anderem gefordert, dass der „Antifeminismus“ bekämpft wird.
Das Ziel des Statutes bestehe darin, „konkrete Maßnahmen zu ergreifen zum Kampf gegen Intoleranz, vor allem im Hinblick auf Rassismus, Farb-Voreingenommenheit, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antifeminismus und Homophobie“ (Sektion 2e).
Offenbar fordert das Statut nicht den Kampf gegen die Unterdrückung von Frauen. Vielmehr wird dem „Antifeminismus“ der Kampf angesagt, also der Kritik am Feminismus. Telepolis bezweifelt, dass dieser Kampf gegen Kritik mit Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes vereinbar wäre, in dem die Meinungs-, die Presse-, die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit geschützt sind.
Telepolis macht in diesem Zusammenhang auf die grundsätzlich falsche Wortwahl aufmerksam:
„Hätten die Verfasser des Papiers gewollt, dass nicht die Kritik am Feminismus, sondern an Frauen als Gruppe eliminiert werden soll, dann hätten sie den Begriff Misogynie verwenden müssen.“
Diese Grundrechte dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn höherwertige Schutzgüter betroffen sind. Zudem könnten sich andere politische Ideologien wie die Sozialdemokratie oder der Ökologismus auf den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes berufen und fordern, dass auch die Kritik an ihnen verboten wird.
Bekämpft werden sollen nicht nur „öffentliche Verleumdungen (…) zur Anstachelung von Gewalt“ gegen Feministen, sondern auch das Lächerlich-Machen und die Äußerung von „falschen Beschuldigungen“ (Sektion 1b). Verstöße gegen die Toleranz wie die Kritik am Feminismus müssten wie gefährliche Körperverletzung als „qualifizierte“ Straftaten behandelt werden.
„Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Toleranz nicht nur von Regierungen und Institutionen praktiziert werden muss, sondern ebenso von Individuen“, heißt es. Dazu müssten neue Behörden eingerichtet werden, die dies überwachen.
Jugendlichen Täter „werden ein Rehabilitations-Programm durchlaufen müssen, das dazu geschaffen ist, ihnen eine Kultur der Toleranz beizubringen“ (Sektion 7b).
Zudem soll die Toleranz Teil des Unterrichts werden. „Es ist sehr wichtig, dass solche Kurse [zur Anregung von Toleranz] so früh wie möglich im Bildungsprogramm beginnen, das heißt in der Grundschule. Doch die Kurse müssen auch in höheren Bildungsstufen angeboten werden, bis zu den Universitäten.“
Auch die Medien sollen ihren Beitrag leisten, so das Statut. „Die Regierung möge dafür sorgen, dass die öffentlichen Sender (TV und Radio) einen vorgeschriebenen Prozentsatz ihrer Programme der Verbreitung eines Klimas der Toleranz widmen (…) Die Regierung möge alle privaten Massenmedien (darunter die Presse) dazu anhalten, ein Klima der Toleranz zu verbreiten.“