Nach Ansicht der EU-Kommission muss Deutschland seinen Zuwanderern den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern. Alle EU-Bürger in der gesamten Union müssten gleich behandelt werden.
Eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, zitiert die Süddeutsche Zeitung die Juristen der EU-Kommission. Diese hatten das Thema im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg untersucht.
Wenn die Richter des EuGH der Kommission folgen, hätten Zuwanderer künftig selbst dann deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, wenn sie in Deutschland keine Arbeitsstelle suchen. Das Sozialgericht Leipzig hatte den Fall im Juni 2013 an den EuGH überwiesen.
Es geht um die Klage einer 24-jährigen Rumänin gegen die Ablehnung ihres Hartz-IV-Antrags. Sie lebt seit 2010 dauerhaft in Deutschland. Jahrelang erhielt sie Kindergeld und einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Nach Zahlen des Bundesarbeitsministeriums liegt der Anteil der Rumänen und Bulgaren an allen Hartz-IV-Beziehern bei 0,6 Prozent.
Die EU-Kommission bemängelt, dass viele EU-Ausländer generell von Geldern im deutschen Sozialrecht ausgeschlossen sind. „Auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach einer Arbeit suchen, muss demnach der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden“, so Professorin Dorothee Frings von der Hochschule Niederrhein.