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Ärzte-Gutachten: Gesundheits-Karte ist illegal

Die Krankenkassen haben schlampig gearbeitet, als sie die Fotos der Versicherten für die Gesundheitskarte einsammelten. Bislang habe niemand überprüft, ob die abgebildete Person auch gleichzeitig der Kartenbesitzer ist, so die Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Karte sei deswegen ungültig.
04.02.2014 13:03
Lesezeit: 1 min

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Da die Krankenkassen bei der Abgabe der Fotos für die elektronische Gesundheitskarte die Identitäten nicht überprüften, sei die Karte illegal. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

„Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen“, steht in dem juristischen Gutachten KBV, das dem Hamburger Abendblatt vorliegt.

„Bei Erstellung der eGK erfolgt eine Verifizierung der Angaben in keinem Punkt. (...) Dadurch werden durch die Krankenkassen keine Identitätsnachweise ausgestellt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.“ Die KBV zieht daraus den Schluss, dass die Gesundheitskarte ungültig sei.

Als Reaktion auf das KBV-Gutachten fordert die Bundesregierung Krankenkassen und Ärzte auf, Missbrauch bei der elektronischen Gesundheitskarte auszuschließen. Die Kassen seien verpflichtet zu prüfen, dass Daten auf der Gesundheitskarte dem Karteninhaber direkt zugeordnet würden, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Dazu gehöre auch das Lichtbild auf der Karte. Zudem sei jeder Arzt verpflichtet, die Identität des Karteninhabers zu prüfen.

Hintergrund der Mahnung ist ein Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in dem Juristen kritisieren, dass die Kassen ihrer Plicht zur Prüfung der Fotos nicht nachkommen. Dies sei problematisch, da künftig sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollten, heißt es in dem Reuters vorliegenden Schreiben.

Im Herbst entschied das Sozialgericht Berlin in einem Eilverfahren, dass die elektronische Gesundheitskarte verfassungsmäßig ist. Das Foto sei Pflicht. Ohne weitere Zustimmung sollen persönliche Daten gespeichert werden. Angelegt ist die Karte aber dafür, dass alle hochsensiblen Patientendaten erfasst werden können (mehr hier).

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