Ein Gesetzesentwurf in der Ukraine sieht harte Strafen für Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft vor. Der Entwurf sieht dafür Haftstrafen von bis zu 10 Jahren vor. Der Entwurf wurde von der Vaterlands-Partei um Timoschenko und Jazenjuk eingereicht, als diese noch zur Opposition zählten.
Derzeit bleibt jeder Bürger auch bei Annahme einer zweiten Staatsbürgerschaft weiterhin Ukrainer, solange bis er die Behörden informiert. Diese entziehen ihm dann die ukrainische Staatsbürgerschaft. Sollten Bürger der Ukraine eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen ohne die Behörden darüber zu informieren, drohen ihnen lange Haftstrafen.
Die Unterstützer der Initiative erhoffen sich dadurch eine Stärkung der nationalen Sicherheit. Sie wollen es anderen Nationen durch das Gesetz erschweren, sich in die inneren und äußeren Angelegenheiten der Ukraine einzumischen.
Das Gesetz, wenn es verabschiedet werden sollte, würde zehntausende Ukrainer betreffen, wie RT berichtet. Besonders tausende Ost-Ukrainer, die häufig noch die russische Staatsbürgerschaft halten ohne dies anzugeben, wären dadurch betroffen.
Viele von ihnen fliehen seit der Eskalation der Proteste in Kiew nach Russland. Der russische Grenzschutz teilte nach einem Bericht der Agentur Tass mit, dass im Januar und Februar etwa 675.000 Ukrainer über die Grenze nach Russland kamen. Es gebe Hinweise auf eine „humanitäre Katastrophe“.
Ebenfalls betroffen wäre theoretisch auch der frisch ernannte Gouverneur der Region Dnipropetrowsk, Ihor Kolomojskyj, der sowohl die ukrainische als auch die israelische Staatsbürgerschaft besitzt. Kolomojskyj ist unter anderem Mitbesitzer der Privatbank, der größten Bank des Landes, und zählt zu den reichsten Personen des Landes.
Dem Gesetzesentwurf zufolge würden die Halter einer zweiten Staatsbürgerschaft nur 165 Dollar Strafe zahlen. Doch diejenigen, die mit ihrer illegalen ukrainischen Staatsbürgerschaft an Wahlen teilnehmen oder sogar öffentliche Ämter bekleiden, so wie Kolomojskyj, würden deutlich strenger bestraft. So wird illegales Wählen mit drei bis fünf Jahren Haft bestraft, während das Ausüben eines öffentlichen Amtes und der damit verbundene illegale Zugang zu Staatsgeheimnissen mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft wird.