Der ZDF-Staatsvertrag ist in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.
Die Normenkontrollanträge der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg, die einen zu starken Einfluss von Staat und Politik im ZDF beklagt hatten, waren damit erfolgreich. Das Gericht ordnete an, dass die Bundesländer bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden müssen.
Anlass für das Karlsruher Verfahren war der Eklat um die gescheiterte Vertragsverlängerung für den ehemaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatte der von der Union dominierte ZDF-Verwaltungsrat unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag Brenders nicht verlängert, obwohl der damalige ZDF-Intendant Markus Schächter für eine Verlängerung plädiert hatte.
Unter den Verfassungsrichtern gab es auch eine abweichende Meinung. Richter Paulus geht der im Urteil geforderte geringere Einfluss des Staates beim ZDF nicht weit genug. Vielmehr lehnt Paulus die Mitwirkung von Politikern in den Aufsichtsgremien des ZDF grundsätzlich ab:
„Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien - und mit ihnen die Anstalten - passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien.“
Dass die Parteien ihren Einfluss auf die Sender wirklich reduzieren werden, ist mit dem aktuellen Urteil eher unwahrscheinlich: Viel wahrscheinlicher ist, dass die Sender parteinahe Personen entsenden, die dann in den Räten ihre Interessen vertreten.
Der Journalist Matthew D. Rose hat die Macht der Parteien untersucht und sagte auf Heise, die Parteien seien "ein Wirtschaftszweig geworden, eine gewinnorientierte Dienstleistung, die einen Service anbietet: die Umwandlung von Partikularinteressen in Gesetze. Sie haben auch viel im Angebot: Förderungen, Subventionen, Steuerbegünstigungen, wirtschaftlich vorteilhafte Bestimmungen und jährlich rund 40 Milliarden Euro in Aufträgen von Bundes-, Landes- und Kommunalregierungen...Insgesamt verfügen diese Parteiunternehmen über Jahresumsätze in Milliardenhöhe und beschäftigen, konservativ berechnet, direkt und indirekt rund 20.000 Menschen."
Da dürften sich sicher ausreichend Willige finden, damit die Parteien die Räte in ihrem Sinn beschicken. Schließlich ist die Aufgabe der Räte die Kontrolle der Journalisten.
Wenn man das Urteil aus Karlsruhe wirklich ernst nähme, müsste die Rolle der Parteien dramatisch reduziert werden.
Wetten, dass das beim ZDF nicht geschieht?