Neue gesetzliche Vorgaben
Nur noch digitale Passfotos werden akzeptiert – entweder direkt vor Ort in der Behörde erstellt oder sicher von einem Fotostudio übertragen. Die Passbehörde prüft zudem, ob das digitale Bild den biometrischen Vorgaben entspricht. Hintergrund ist unter anderem der Schutz vor sogenanntem Morphing, bei dem Bilder verschiedener Gesichter kombiniert werden. So könnten theoretisch zwei Personen denselben Pass nutzen.
Bereits 2020 beschlossen
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen wurde bereits im Herbst 2020 verabschiedet. Die meisten Regelungen traten am 12. Dezember 2020 in Kraft, die Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke folgte am 2. August 2021. Für die Übermittlung von Fotos wurde wegen des technischen Aufwands eine längere Frist angesetzt.
Möglichkeiten ohne digitale Mittel
Wer kein Smartphone oder Internetzugang hat, kann sich für sechs Euro direkt in der Passbehörde fotografieren lassen. Alternativ ist es möglich, sich einen QR-Code vom Fotografen ausdrucken zu lassen. Papierfotos werden übergangsweise bis zum 31. Juli akzeptiert, etwa bei fehlender Technik in den Bürgerämtern oder wenn das Foto vor Mai aufgenommen wurde. Gibt es bereits ein entsprechendes Gerät, entfällt die Gebühr bei Vorlage eines gültigen biometrischen Bildes.
Funktionalität der Foto-Geräte
Je nach Hersteller bieten die Fotoeinheiten unterschiedliche Funktionen. Das PointID-System der Bundesdruckerei wird zentral bereitgestellt, Kommunen können aber auch andere Lösungen nutzen. Die Geräte, als Tisch- oder Standmodell erhältlich, machen Fotos, erfassen Fingerabdrücke und Unterschriften. Sie wählen aus einem kurzen Video automatisch ein geeignetes Bild aus und sind auch für Kinder sowie Menschen mit Einschränkungen nutzbar.
Geräte noch nicht flächendeckend
Zum Start am 1. Mai sollen 2.500 Geräte zur Verfügung stehen, bis August sollen es insgesamt 10.000 sein. Doch es hakt noch bei der Ausstattung: In Berlin-Mitte fehlten Geräte Mitte März, Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt war bereits ausgerüstet.
Kostenfreie Systeme für Kommunen
Die von der Bundesdruckerei gelieferten Systeme sind für Kommunen kostenlos. Finanziert werden sie über die sechs Euro, die Bürger für das Passfoto zahlen. Die Zahl der Geräte richtet sich nach der Menge der Anträge. Bürgerbüros müssen digitale Bilder annehmen können, müssen aber keine eigenen Geräte vorhalten. Mancherorts wird aus Rücksicht auf lokale Fotogeschäfte darauf verzichtet.
Folgen für Fotografen
Fotografen dürfen weiterhin Passbilder machen, sofern sie ein zertifiziertes System nutzen, das die Bilder verschlüsselt in eine Bundes-Cloud überträgt. Kunden erhalten einen QR-Code für die Behörde. Auch Drogeriemärkte wie dm bieten diese Möglichkeit. Der Berufsfotografen-Verband spricht von hohen Umstellungskosten, ist aber froh, weiterhin Teil des Prozesses zu sein. Gleichzeitig kritisiert er die Gerätevergabe an Bürgerämter als Wettbewerbsnachteil: "Das ist ein Dorn im Auge vieler Studios".