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EEG-Umlage: Bundesregierung einigt sich mit EU-Kommission

Die EU hat den Streit mit Deutschland um die Reform der Ökostrom-Förderung beigelegt. Laut EU-Kommissar Almunia gibt es eine umfassende Einigung. Demnach darf Deutschland weiterhin Strompreisrabatte für die deutsche Industrie gewähren. Sie muss die Förderung aber auch auf einen Teil des importierten Stroms ausweiten.
09.07.2014 18:41
Lesezeit: 2 min

Die EU hat im monatelangen Streit mit Deutschland eingelenkt und den Weg für die Reform der Ökostrom-Förderung frei gemacht. Wie EU-Kommissar Joaquin Almunia und das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilten, schließt die überraschend schnell getroffene Vereinbarung auch die Frage der Rückzahlungen von Strompreis-Rabatten der Industrie für 2013 und 2014 ein. Wenn die Kommission nun das vom Bundestag bereits beschlossene Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wie erwartet formal billigt, kann es Anfang August in Kraft treten. Damit können auch große Stromverbraucher der Industrie ihre milliardenschweren Vergünstigungen für die kommenden Jahre beantragen und erhalten.

Der Streit über das deutsche Fördersystem für die erneuerbaren Energien ging vor allem um die Frage, wie mit Importstrom umgegangen wird, der aus erneuerbaren Quellen im Ausland gewonnnen wird. Nach Almunias hat Deutschland jetzt eingewilligt, den importierten Strom zu einem bestimmten Prozentsatz genausowie Strom aus Deutschland zu behandeln.

Die EU-Kommission hatte kurz vor Beschluss des EEG von Deutschland Änderungen am Gesetz verlangt. Einige Forderungen setzte der Bundestag in letzter Minute noch um. Die Bundesregierung lehnte es ab, dass importierter Ökostrom von der EEG-Umlage befreit oder dieser über das deutsche System gefördert wird. Hätte die EU das Gesetz nicht gebilligt, hätten auch die zuvor ausgehandelten milliardenschweren Rabatte für Großverbraucher auf die EEG-Umlage der nächsten Jahre nicht gewährt werden können. Über diese Umlage auf die Stromrechnung subventioniert Deutschland Wind-, Wasser- oder Solarkraftwerke und treibt die Energiewende voran.

EU-Wettbewerbskommissar Almunia akzeptierte nun das EEG wie beschlossen. Er verwies darauf, dass Deutschland ab 2017 Ausschreibungen für neue Ökostrom-Kraftwerke auch für den Bau im Ausland öffnen wolle. Es gilt als sicher, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anfang Juli die Entscheidung der Kommission beeinflusst hat: Die Richter hatten entschieden, dass in Finnland produzierter Windstrom nicht über schwedische Subventionen gefördert werden muss, auch wenn der Strom in das Netz des Nachbarlandes fließt. Die Bundesregierung hatte sich dadurch in ihrer Position bestärkt gesehen.

Almunia bestätigte zudem, der Streit um mögliche Rückzahlungen von Industriestrompreis-Rabatten in den Jahren 2013 und 2014 sei beigelegt. Der Energie-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, sprach von Zahlungen von rund 30 Millionen Euro für beide Jahre, die sich auf 350 der gut 2000 privilegierten Unternehmen bezögen. Angesichts von gewährten Rabatte auf die EEG-Umlage von zehn Milliarden Euro, sei dies eine bescheidene Summe. Sie sei ermittelt worden, in dem man die in diesem Jahr entwickelten neuen EU-Leitlinien für diese Rabatte rückwirkend für die beiden Jahre angelegt habe.

Die Bundesregierung musste allerdings im Zuge der Einigung auch auf ein Entgegenkommen der EU verzichten: Im EEG war auf Druck der EU verankert worden, dass eigene Kraftwerke der Industrie nur bis Ende 2016 garantiert von der EEG-Umlage befreit bleiben. Ab 2017 solle das Privileg für Bestandsanlagen überprüft werden, heißt es im Gesetz. Dies hatte Kritik der deutschen Industrie ausgelöst, da damit Unsicherheit geschaffen werde. Die Bundesregierung hatte zwar versichert, sie gehe davon aus, dass dieses Privileg erhalten bleibe, konnte von der EU aber kein Signal in dies Richtung erreichen. Die Eigen-Versorgung ist für Deutschland wichtig: Etwa ein Viertel des Industriestroms wird von den Betrieben selbst erzeugt.

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