Die Ministerpräsidenten weigern sich, die Kontrolle über den ZDF-Fernsehrat abzugeben. Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das den Einfluss der Politik in dem Aufsichtsgremium einschränken sollte, bestimmen die Bundesländer weiter einen Großteil der Posten.
Wie die FAZ berichtet, bleibt die laut Gericht nicht verfassungsgemäße „Staatsnähe“ auch im neuen Entwurf zur Besetzung der Räte bestehen. Zwar wurde die Gesamtzahl der Räte von 77 auf sechzig reduziert, allerdings gibt es weiterhin 20 staatsnahe Vertreter. Sechzehn davon werden auch künftig von den Bundesländern entsandt, einer vom Bund und drei von den Kommunen. Gestrichen wurden die 12 zusätzlichen Parteien-Vertreter.
Auch die Bundesorganisationen wie Kirchen, Gewerkschaften und Verbände erhalten drei Posten weniger und entsenden künftig noch 24 Vertreter in den Fernsehrat. Welche drei Gruppen dabei gestrichen werden, wollen die Ministerpräsidenten noch in geheimer Kungelei vereinbaren.
Die neuen sechzehn Räte sollen zwar offiziell aus staatsfernen Bereichen kommen, jedoch entsenden auch hier wieder die Bundesländer ihre jeweiligen Vertreter und so bestimmen die Landespolitiker letztlich wieder die Platzverteilung.
Wer davon am Ende staatsnahe ist und wer nicht, dürfte schwer festzustellen sein: Die Parteien haben Deutschland mittlerweile mit einem feingesponnenen Netzwerk überzogen, wodurch sich ihre Einflusssphären in faktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ausgeweitet haben.
So schreibt Mathew Rose in einer Serie über die Parteien als wirtschaftlicher Machtfaktor:
"Die Vermögen der deutschen Parteien haben sich trotz Sparkursen und Krisen in den vergangenen Jahren vervielfacht. Einen großen Anteil daran hat der Staat: Fraktionsgelder und Parteizuschüsse spülen jährlich Millionenbeträge in die Parteikassen und machen inzwischen über die Hälfte der Parteieinnahmen aus. Ein Grund für die Politiker, die Geldflüsse mit immer neuen Tricks zu verschleiern."
Die Nähe von Sendern und Parteien macht sich auch im Programm direkt bemerkbar: So übertrug das ZDF eine Parteiveranstaltung der SPD direkt.
Erst kürzlich war bekanntgeworden, dass das ZDF eine Rangliste manipuliert hatte, in der die Ministerpräsidentin von NRW, Hannelore Kraft, aus unerfindlichen Gründen nach vorne gereiht wurde. Der Sender sprach vom Versagen einzelner Mitarbeiter.
Auch das Problem des intransparenten Besetzungsverfahrens bleibt weiter bestehen. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, kritisiert, dass es bei der Neuauflage des ZDF-Staatsvertrags weder eine Anhörung, noch eine öffentliche Diskussion und noch nicht einmal eine Veröffentlichung der geplanten Änderungen gegeben habe. Es sei nicht hinnehmbar, „dass in den Hinterzimmern der Staatskanzleien weiterhin klammheimlich die Strippen gezogen werden.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte den bisherigen ZDF-Staatsvertrag im Mai 2014 für verfassungswidrig erklärt, weil in den Fernsehräten zu viele Politiker sitzen. Durch den starken Einfluss von Staat und Politik verstieß die Zusammensetzung der Gremien gegen die Rundfunkfreiheit, so das Urteil. Anlass für das Karlsruher Verfahren war der Eklat um die gescheiterte Vertragsverlängerung für den ehemaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Der damalige Verwaltungsratschef Roland Koch hatte die Personalie gegen den Willen des Intendanten durchgesetzt.
Der Medienjournalist Hans-Peter Siebenhaar, der die Missstände bei den Öffentlich-Rechtlichen bereits seit Jahren beobachtet und in einem lesenswerten Buch aufgearbeitet hat, sagte den DWN kürzlich:
"Die Entscheidung des ZDF-Fernsehrates, das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter zur Begrenzung des parteipolitischen Einflusses auf den öffentlich-rechtlichen zu ignorieren, ist ein Skandal. Sie zeigt, dass die Mitglieder des ZDF-Gremiums unter Führung des 67-jährigen CDU-Politikers Ruprecht Polenz an ihren Posten kleben. Sie zeigen mit ihrer mit mehr zeitgemäßen Haltung, dass sie keine echte Repräsentanten der Gebührenzahler sind. ARD und ZDF gehören den Bürgern. Darum wird es Zeit, dass die eigentlichen Eigentümer der Anstalten endlich das Aufsichtsgremium direkt wählen. Nur so kann es eine wahrhaftige Vertretung abseits des parteipolitischen Egoismus geben."
Bis spätestens 30. Juni 2015 müssen die Bundesländer eine verfassungsgemäße Neuregelung finden. Die nun gefundene Regelung ist, wie es scheint, eine Fortsetzung des bisherigen Kurses der Parteien, der sich nicht darum schert, was die Bürger wollen und billigend in Kauf nimmt, dass den Sendern die Zuseher weiter in Scharen davonlaufen.