Nach den Pariser Anschlägen hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt. Davon habe die Pariser Regierung den Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in Kenntnis gesetzt, teilte ein Sprecher der paneuropäischen Staatenorganisation am Mittwoch in Straßburg mit. Einzelheiten über die ausgesetzten Artikel wurden zunächst nicht bekanntgegeben.
Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Pariser Linksregierung auf Artikel 15 der Konvention. Demnach können Unterzeichner der Konvention von den darin enthaltenen Verpflichtungen „abweichen“, wenn „das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht“ wird und die Lage im Land dies „unbedingt erfordert“. Ausgenommen ist davon allerdings das Folterverbot, das unter keinen Umständen ausgesetzt werden darf.
Unter Berufung auf Artikel 15 könnte Frankreich beispielsweise die Inhaftierung eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss rechtfertigen. Dem Sprecher des Europaparts zufolge ist es Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu prüfen, ob die Aussetzung eines Artikels im Einzelfall berechtigt ist oder nicht.
Der Ausnahmezustand ermöglicht in Frankreich unter anderem Ausgangssperren, Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss auch in der Nacht und Hausarrest für Menschen, deren „Aktivität“ sich als „gefährlich für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung erweist“. Außerdem können Versammlungsverbote verhängt und Konzertsäle und Kinos geschlossen werden.
Frankreichs Präsident Francois Hollande hatte unmittelbar nach den Pariser Anschlägen den Ausnahmezustand verhängt. Damit haben Sicherheitsbehörden und Militär faktisch freie Hand im Umgang mit den Bürgerrechten. Der Ausnahmezustand dauert bis Ende Februar.
Bereits nach Charlie Hebdo waren die Franzosen unter militärische Kuratel gestellt worden. Allerdings hat die massive Präsenz von Militär und Polizei nicht verhindert, dass es erneut zu Anschlägen gekommen ist. Die Geheimdienste, die vorgeblich zum Schutz der Bevölkerung da sind, haben nach den Anschlägen beklagt, von den Ereignissen völlig überrascht worden zu sein.
Bundeskanzlerin Angela Merkel besuchte Frankreichs Präsident am Mittwoch uns sicherte ihm die volle Unterstützung im Kampf gegen den IS zu. In Deutschland ist die Menschenrechts-Konvention aktuell ohne Einschränkungen in Kraft.
Dieses Vorgehen ist möglich, wenn eine Regierung erklärt, dass die Sicherheit eines Landes etwa durch einen Krieg oder andere Notstandssituationen gefährdet sei. Auch die von der EU finanzierte Regierung der Ukraine in Kiew hat einige Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt.