Neue scharfe Drohungen aus der Türkei haben in der EU für kühle Reaktionen gesorgt. Bundeskanzlerin Angela Merkel ließ am Mittwoch erkennen, sie sei „nicht besorgt“ darüber, dass die Regierung in Ankara Teile des Abkommens zur Flüchtlingskrise möglicherweise nicht wie verabredet umsetzt.
Die EU-Kommission machte deutlich, dass sich Europa im Streit um die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsbürger nicht erpressen lassen wolle. „Die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei ist eine der Voraussetzungen für die Visaliberalisierung (...)“, teilte ein Sprecher mit.
Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte zuvor einen Bruch der Abmachungen mit der EU angedroht. Ohne Fortschritte im Streit um die Visumfreiheit werde er ein bereits 2013 vereinbartes Abkommen zur Rücknahme von Flüchtlingen nicht wie verabredet zum 1. Juni in Kraft treten lassen.
Ein einflussreicher Berater ging kurz darauf sogar noch weiter. Sollte die EU ihr Versprechen zur Visumfreiheit nicht halten, „könnte es sein, dass kein einziges Abkommen zwischen der Türkei und der EU bestehen bleibt, weder das Rücknahmeabkommen noch irgendein anderes Abkommen“, sagte Yigit Bulut dem Staatssender TRT Haber.
Die EU hatte zuvor deutlich gemacht, dass der angestrebte Termin der Visumfreiheit zum 1. Juli nicht mehr haltbar ist. Hintergrund ist vor allem die Weigerung Erdogans, die Antiterrorgesetze der Türkei zu reformieren.
Zu möglichen Auswirkungen einer türkischen Aufkündigung des Flüchtlingspakts gab es am Mittwoch von der EU-Kommission keinen Kommentar. In Brüssel ist ohnehin umstritten, welchen Anteil die bereits umgesetzten Vereinbarungen mit der Türkei am aktuellen Rückgang der Flüchtlingszahlen haben. Vor allem Vertreter osteuropäischer Staaten sind der Ansicht, dass die Grenzschließungen auf der Balkanroute den Zustrom gebremst haben und nicht der Deal mit der Regierung in Ankara.
Bei der von Erdogan nun infrage gestellten Vereinbarung geht es um das Inkrafttreten eines bereits 2013 ausgehandelten Abkommens zur Rücknahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten. Es sollte eigentlich erst im Oktober 2017 vollständig gelten. Im Zuge der Verhandlungen um eine zügige Visaliberalisierung erklärte sich die Türkei allerdings bereit, es bereits zum 1. Juni 2016 umzusetzen.
Die Flüchtlinge, die bereits jetzt von den griechischen Inseln in die Türkei zurückgebracht werden, betrifft dieses Abkommen nicht. Sie werden auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Athen und Ankara abgeschoben.