Politik

EuGH: Beteiligung der Gläubiger bei Banken-Rettung zulässig

Anteilseigner und Gläubiger können für eine Bankenrettung herangezogen werden. Der EuGH hat mit diesem Urteil überraschend der EU-Kommission recht gegeben. Es ist einer der seltenen Fälle, in denen der EuGH gegen den Vortrag seines Generalanwalts entschieden hat.
19.07.2016 11:03
Lesezeit: 1 min

Die entsprechende Bankenmitteilung der EU-Kommission sei gültig, urteilte der Gerichtshof der EU (EuGH) am Dienstag. Die Beteiligung von Anteilseignern und nachrangigen Gläubigern an einer Bankensanierung verstoße nicht gegen Unionsrecht. Die Luxemburger Richter urteilten im vorliegenden Fall über die Sanierung slowenischer Geldhäuser 2013. (Az: C-526/14)

Die Regierung Sloweniens hatte damals mit mehr als drei Milliarden Euro Geldhäuser vor dem Kollaps gerettet. Bei der Sanierung sind auch Bankaktionäre und Besitzer nachrangiger Papiere enteignet worden. Ein Verband von Kleinaktionären hat 2014 wegen der Maßnahmen gegen die Zentralbank Sloweniens mehrere Klagen eingereicht.

Die Argumentation des Generalanwalts, der der EuGH diesmal nicht folgte, kam zu dem Ergebnis, dass die EU-Kommission kein Recht habe, die Enteignung der Investoren zu verlangen: In seinem Vortrag im Februar hielt der Generalanwalt fest, dass die Kommission keine bindende Anweisung geben könne, dass ein Haircut bei Anleihehaltern die Voraussetzung für eine staatliche Bankenrettung sei.

Der Spruch ist eine schlechte Nachricht für die Regierungen von Italien und Portugal: Die beiden Länder müssen nun die maroden Banken sanieren, indem sie die Anleihehalter beteiligen. Das könnte in Italien tausende Kleinanleger betreffen. Für die Steuerzahler ist der Spruch eine gute Nachricht: Er sichert die Staatshaushalte gegen fragwürdige Ansprüche von Investoren.

In Slowenien haben die Kleinanleger nach ihrer Enteignung eine Anzeige wegen Betrugs eingebracht. Ein Sonderanwalt für Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche und Terrorismus wurde eingesetzt. Auch ein Laptop des slowenischen EZB-Mitglieds wurde konfisziert. Die EZB hat gegen die Ermittlungen scharf protestiert.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Fossiles Heizen: Explodieren die Preise 2027?
30.08.2025

Seit Jahren herrscht ein Kampf in Europa: Wie kann man die klimaschädlichsten Aspekte des Gebäudesektors in Angriff nehmen und...

DWN
Technologie
Technologie Atomkraftwerke in Deutschland: Rückbau "läuft auf Hochtouren"
30.08.2025

Seit dem endgültigen Atomausstieg läuft in Deutschland der Rückbau von Kernkraftwerken. Doch wie weit ist dieser Prozess tatsächlich?...

DWN
Finanzen
Finanzen Erneuerbare Energien-ETF: Vergleich – wie Anleger am besten vom globalen Energieumbruch profitieren können
30.08.2025

Der weltweite Energieumbruch verändert Märkte, Technologien und Kapitalströme – und die globale Energiewende ist längst Realität....

DWN
Technologie
Technologie Europas Energie aus dem All: Die Sonne könnte 80 Prozent liefern
30.08.2025

Forscher sehen eine radikale Lösung für Europas Energiekrise: Solarkraftwerke im All sollen bis 2050 vier Fünftel des Bedarfs decken –...

DWN
Technologie
Technologie Retro-Revival: Warum die Kassette ein Comeback erlebt
30.08.2025

Retro ist wieder in – und die Musikkassette steht dabei im Mittelpunkt. Einst totgeglaubt, erlebt sie heute ein überraschendes Comeback....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zu viele Tools, zu wenig Schutz: Wie Unternehmen ihre Cyberabwehr selbst sabotieren
30.08.2025

Je mehr Sicherheitslösungen, desto sicherer? Das Gegenteil ist der Fall: Tool-Wildwuchs, inkompatible Systeme und überforderte Teams...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland rüstet auf: Digitale Waagen gegen Brummi-Sünder
30.08.2025

Überladene Lkw ruinieren Straßen und bedrohen die Sicherheit. Deutschland setzt jetzt auf digitale Hightech-Waagen – und erklärt den...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungslos trotz Job: Wohnungsnot betrifft in Deutschland zunehmend Erwerbstätige
29.08.2025

Die Wohnungslosenzahlen steigen in Deutschland rasant: 474.700 Menschen gelten aktuell als wohnungslos – das sind 8 Prozent mehr als...