Technologie

Kartellrecht: EU hat keine Handhabe für Zerschlagung von Google

Das EU-Parlament hat für die Zerschlagung von Google gestimmt. Das Votum ist rein symbolisch, denn die EU hat nach Einschätzung von Kartellrechts-Experten keinerlei Grund für eine solche Aufspaltung. Die EU-Politiker kämpfen auf verlorenem Posten - wie schon vor Jahren die USA mit ihrem Versuch, Microsoft aufzuspalten.
28.11.2014 00:13
Lesezeit: 2 min

Das EU-Parlament hat  für eine Aufspaltung großer Internetkonzerne wie Google gestimmt. Die Mehrheit der Abgeordneten votierte in einer nicht bindenden Resolution dafür, das Suchmaschinengeschäft von anderen Unternehmensbereichen abzutrennen. Die EU-Kommission muss sich allerdings nicht an das Votum halten.

Der US-Konzern steht in Europa wegen dem möglichen Missbrauch seiner Marktmacht in der Kritik. In Europa laufen 90 Prozent aller Suchanfragen im Netz über die Suchmaschine. Die Politiker fordern daher, Google solle die Suchfunktion von den übrigen Diensten wie Browsern, Email oder Karten abtrennen.

Der Professor für Wettbewerbsrecht an der Universität Tübingen, Stefan Thomas, sieht für eine Zerschlagung kartellrechtlich keine Grundlage. Thomas sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten: „Dass sich die Politik über die Dominanz von Google beschwert, heißt eben noch nicht, dass kartellrechtlich tatsächlich etwas falsch läuft. Es entscheiden in einer freien Marktwirtschaft letztlich die Verbraucher darüber, wie stark ein Unternehmen wird.“

Demnach gebe es für eine Zerschlagung zudem weder im deutschen noch im europäischen Wettbewerbsrecht eine Ermächtigung, sofern nicht zumindest vorher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bewiesen wurde. Den Vorstoß des Parlaments, den der spanische Abgeordnete Ramon Tremosa und der deutsche CDU-Abgeordnete Andreas Schwab vorangetrieben hatten, hält  Thomas  daher für „heiße Luft“: „Es ist nicht Sache eines Parlaments oder einzelner Politiker, solche Verstöße zu prüfen oder gar festzustellen, sondern der Kartellbehörden“, so Thomas.

Ein Prüfungsverfahren der EU-Kommission gegen Google läuft bereits seit einigen Jahren, hat bisher aber noch keine konkreten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ergeben. Die jetzige Abstimmung der Parlamentarier sollte den politischen Druck auf die Kommission erhöhen. Doch bereits vor der Parlamentsdebatte hat der zuständige Kommissar für digitale Wirtschaft, Günther Oettinger, sich gegen eine Zerschlagung als „Instrument der Planwirtschaft“ ausgesprochen.

Der Parlamentbeschluss hat daher höchstens den Charakter einer Empfehlung. Selbst wenn die Politik sich einig wären, hätten sie keine Chance gegen den globalen Konzern und seine mächtige Lobby.  Zudem sind die internationalen Erfahrungen mit Zerschlagungen sehr ernüchternd, sagt Thomas. „Sie führen praktisch nie zu den gewünschten Ergebnissen, sind äußerst aufwendig und werfen viele Fragen unter dem Gesichtspunkt der Grundrechte auf, z.B. der Eigentumsgarantie der Aktionäre.“

Auch in den USA hatten die Behörden mal eine Zerschlagung von Microsoft versucht, sagt Thomas - aber dazu kam es nicht. „Das Verfahren ist nämlich auf ganzer Linie gescheitert. Es hätte effiziente Unternehmensstrukturen vernichtet.“ Daher sei man in den USA schon lange von der Idee abgerückt, dass sich durch Zerschlagungen Probleme an den Märkten lösen lassen. „Gerade in der Technologie-Branche verändern sich die Machtverhältnisse sehr schnell.“ Dass zeitweise Marktdominanz nicht in Stein gemeißelt ist, sehe man beispielsweise daran, wie schnell Apple sich als Konkurrent zu Microsoft etabliert hat.

Auch sachlich hält der Jurist eine Zerschlagung nicht für geboten, da Google kein Monopol auf eine physische Infrastruktur hat. Bei einem Unternehmen, das lediglich virtuelle Dienste anbietet stelle sich die Frage, welche Infrastruktureinrichtung überhaupt ausgegliedert werden soll. „Sofern man Google etwas wegnimmt, könnte eine entsprechende Dienstleistung wieder neu entwickelt werden. Es wird nicht recht deutlich, was hier überhaupt Gegenstand einer Zerschlagung sein sollte. Es geht eben nicht um ein Leitungsnetz oder eine Hafenanlage, die man einem Monopolisten wegnehmen und dauerhaft auf einen anderen Anbieter übertragen könnte.“

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