Die Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH hat das Bundesverfassungsgericht in eine schwierige Lage gebracht. In Luxemburg kam man zu dem Schluss, dass die Staatsanleihen-Käufe der EZB unter gewissen Auflagen rechtmäßig seien.
Doch Karlsruhe selbst hält Draghis OMT-Programm für illegal. Dennoch verzichtete es im vergangenen Jahr drauf, selber ein Urteil zu sprechen und überließ die Entscheidung dem EuGH. Deutsche Verfassungsrechtler wie Christoph Degenhart hatten beim Bundesverfassungsgericht gegen das OMT-Programm der EZB geklagt. „Das OMT-Programm und mehr noch die angekündigten Anleihenkäufe bedeuten eine weitere Gefährdung der nationalen Budgethoheit“, so Degenhart auf Nachfrage der Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
„Sollte der EuGH der Stellungnahme ihres Generalanwalts folgen, ist das in der Tat ein Problem für das Verfassungsgericht. Die Frage ist, ob es sich mit den Maßgaben, wie sie im Votum aufgeführt werden, zufrieden gibt oder Einschränkungen fordert. Karlsruhe hat allerdings keine unmittelbare Handhabe, um einzugreifen“, so Degenhart.
Das Bundeserfassungsgericht müsse zunächst abwarten, bis die Entscheidung des EuGH vorliegt. Dann dürfte es wohl verhältnismäßig schnell zu einer neuen Verhandlung in Karlsruhe kommen“.
Spätestens im Herbst wird der EuGH ein endgültiges Urteil sprechen. Auch die EZB selber müsse dann Konsequenzen ziehen: „Wenn der EuGH die Stellungnahme seines Generalanwalts bestätigt, wird die EZB wohl die Troika verlassen müssen. Es wird in diese Richtung laufen“, so der Verfassungsrechtler.