Die Sparkassen haben ein Auseinanderbrechen des öffentlich-rechtlichen Haftungsverbunds in letzter Minute verhindert. Die westfälischen Sparkassen lenkten am Mittwoch im Streit über den Umbau des milliardenschweren Einlagensicherungssystems ein. Sie passten ihre Satzung an eine Rahmenvereinbarung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) an. Diese sieht vor, dass über Rettungen von Landesbanken beim DSGV mit einer Mehrheit von 75 Prozent entschieden wird.
Die westfälischen Sparkassen, die schon für die Abwicklung der WestLB tief in die Tasche greifen mussten, hatten sich gegen diese Reglung lange gewehrt. Später forderten sie für sich eine Haftungsobergrenze bei Landesbanken-Rettungen, die es nun ebenfalls nicht geben wird. Ihre Drohung, aus dem Haftungsverbund auszuscheiden und in die Einlagensicherung des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB) zu wechseln, machten sie am Ende aber nicht wahr. Die 70 Institute hätten in diesem Fall höhere Beiträge berappen und zahlreiche regulatorische Sonderregeln für DSGV-Mitglieder aufgeben müssen. Die Ratingagentur Fitch drohte zudem mit schlechteren Bonitätsnoten für alle Sparkassen und Landesbanken, falls der gemeinsame Haftungsverbund zerbricht.
Beim DSGV ist die Erleichterung deshalb groß: Das Votum der Westfalen schaffe die Voraussetzung, das bewährte Institutssicherungssystem der ganzen Sparkassen-Finanzgruppe fortzuführen, erklärte ein Sprecher. Es könne nun fristgerecht von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. "Die westfälisch-lippischen Sparkassen erkennen an, dass die gefundenen Regelungen einen weitreichenden Schutz vor Lasten aus einem Stützungsfall von Landesbanken gewähren", sagte Wilfried Groos, der stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung. "Wichtig ist, dass alle zu ihren satzungsmäßigen Pflichten und Absprachen stehen."
Der Beschluss der Verbandsversammlung sei an die Voraussetzung geknüpft, "dass verabredete zusätzliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Sicherungssystem zustande kommen", erklärte der westfälische Sparkassenverband. Dabei handelt es sich, wie Reuters berichtet, Finanzkreisen zufolge um geheime Absprachen, wie im Fall von Bankenrettungen genau vorgegangen werden soll.
DSGV-Präsident Georg Fahrenschon war zu dem Treffen der Westfalen extra angereist, um für einen Fortbestand des Haftungsverbundes zu werben. Am Ende hatte er damit Erfolg, obwohl es nach einer intensiven Debatte in der Abstimmung zahlreiche Gegenstimmungen und Enthaltungen gab. Mit dem Ergebnis könnten am Ende alle leben, sagte ein Sparkassen-Vertreter. "Man hätte sich darauf aber auch schon früher einigen und weniger Porzellan zerschlagen können."
Das Einlenken der westfälischen Sparkassen sei positiv, sagte Bankenaufsichtsrechtler Pascal di Prima von der Kanzlei Simmons & Simmons. "Ein Ausscheren aus dem bestehenden Haftungsverbund wäre auf europäischer Ebene auf großes Unverständnis gestoßen." Die Sparkassen hätten in der Vergangenheit schließlich massiv für die Erhaltung ihres Haftungsverbundes und damit einhergehenden Privilegien gekämpft. Alle Banken müssen ihre Einlagensicherungssysteme bis Juli umbauen, um neue EU-Regeln zu erfüllen. Sparkassen und Landesbanken müssen bis 2024 rund drei Milliarden Euro in ihren Haftungstopf nachschießen, davon gut zwei Milliarden in bar.