Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt vor der Nutzung von Fitness-Apps, wie sie von vielen privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Die Gesundheits-Apps auf Smartphones, Tablets und Smartwatches erfassten zum Teil sehr sensible Daten wie Herzfrequenz, Trainingszustand oder Essverhalten, sagte Voßhoff am Donnerstag in Berlin. Auch die komplette Krankengeschichte könne erhoben werden. Die mit der Preisgabe der Daten verbundenen finanziellen Vorteile klängen gerade für junge und gesunde Menschen verlockend. Die damit möglichen Prognosen über die gesundheitliche Entwicklung könnten jedoch von den Kassen genutzt werden, um künftige Risikozuschläge zu berechnen, profilgenaue Angebote zu unterbreiten oder das Leistungsspektrum anzupassen.
Allen Anwendern rät Voßhoff zu einem vorsichtigen Umgang mit den Gesundheitsdaten. Dabei seien die kurzfristigen finanziellen Vorteile mit den langfristigen Gefahren abzuwägen. Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen steigt der Datenschützerin zufolge das Interesse an Gesundheits- und Fitnessdaten. Allerdings dürften die gesetzlichen Versicherer nur in bestimmten Fällen personenbezogene Daten ihrer Mitglieder erheben. Sie seien so per Gesetz vor der unbedachten Preisgabe sensibler Daten geschützt. Privatversicherte könnten der Erhebung von Daten hingegen vertraglich zustimmen.