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Bundesanwaltschaft meldet: Unsere Website wurde gehackt

Die Bundesanwaltschaft gibt an, dass die offizielle Website gehackt wurde. Die Rubrik Pressemitteilungen wurde gelöscht. Ob die Seite wirklich gehackt wurde oder ob es technische oder strategische Gründe für den Ausfall gibt, ist unbekannt. Mittlerweile ist die Seite wieder repariert.
03.08.2015 11:52
Lesezeit: 1 min
Bundesanwaltschaft meldet: Unsere Website wurde gehackt
Die letzte Pressemeldung der Bundesanwaltschaft vom Sonntagabend. (Screenshot)

Die Internetseite des Generalbundesanwalts ist von bislang unbekannten Hackern angegriffen worden. "Unsere Homepage ist gehackt worden", sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke Köhler, am Montag der Nachrichtenagentur Reuters. Der Angriff sei am Freitag bemerkt worden. Derzeit sind auf der Homepage generalbundesanwalt.de keine Pressemitteilungen mehr auffindbar. Dort heißt es unter dem Button "Aktuelles" nun lediglich: "Datenbank existiert nicht."

Über den Umfang des Hackerangriffs und mögliche Täter konnte die Sprecherin der Behörde noch keine Angaben machen. Ob der Angriff eine Reaktion auf die Ermittlungen von Generalbundesanwalt Harald Range gegen Journalisten des Blogs Netzpolitik.org wegen Landesverrats sein könnte, sei offen.

Für all jene, die noch nicht Zeit hatten, sich mit den aktuellen Entwicklungen zu befassen, die neueste Pressemitteilung zum Thema netzpolitik.org.

Sie lautet:

02.08.2015 - 29/2015

Pressemitteilung zum Verfahren aufgrund der Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Die Bundesanwaltschaft hatte aufgrund der Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wegen der Veröffentlichung von als Verschlusssache eingestufter Dokumente auf dem Internet-Blog „Netzpolitik.org“ zunächst lediglich einen Prüfvorgang angelegt. Hintergrund hierfür war, dass eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft in Fällen von Geheimnisverrat nur gegeben ist, wenn ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB in Rede steht. Das BfV hat im weiteren Verlauf zu dieser Frage ein ausführliches Rechtsgutachten vorgelegt und darin das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bejaht. Daraufhin hat die Bundesanwaltschaft nach kritischer Prüfung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine möglicherweise strafbare öffentliche Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gesehen. Nach § 152 Abs. 2 StPO war sie daher gehalten, ein Ermittlungsverfahren auch gegen die bislang unbekannten, ihr Dienstgeheimnis verletzenden Geheimnisträger einzuleiten.

Bereits bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens am 13. Mai 2015 hat Generalbundesanwalt Range angewiesen, dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV namentlich genannten Journalisten ergriffen werden. Vielmehr hat er entschieden, dass zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen ein externes Gutachten zur Beurteilung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses eingeholt werden soll. Ein solches Gutachten wurde am 19. Juni 2015 in Auftrag gegeben.

Der weitere Gang des Verfahrens wird der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am vergangenen Freitag angekündigten Einschätzung zu den offenen Rechtsfragen vorbehalten bleiben.

Update Montag 3.8., 18.30 Uhr: Seit Montagnachmittag kann die Seite wieder aufgerufen werden. Sie wurde nach Angaben der Behörde repariert.

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