Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren gegen zwei Journalisten von „Netzpolitik“ eingestellt. Gegen die unbekannte Quelle der Informationen wird weiterhin wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt.
Die Mitteilung des Generalbundesanwalts im Wortlaut:
„Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Er geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt. Im Übrigen sieht der Generalbundesanwalt die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an. Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.“