Gemischtes
Verstoß gegen Wertpapier-Recht

Milliarden-Schaden: VW hat Aktionäre zu spät über Manipulation infomiert

VW hat den Abgas-Betrug gegenüber den US-Behörden zugegeben, aber Aufsichtsrat und Aktionäre erst Wochen später informiert. Der Autobauer hat somit die Meldepflicht eines börsenrelevanten Tatbestandes verletzt. Die Aktionäre können laut Wertpapier-Recht den Kursverlust einklagen.
29.09.2015 02:01
Lesezeit: 1 min

Im Folgenden:

Die Volkswagen AG hat nach Informationen aus Aufsichtsratskreisen drei leitende Mitarbeiter freigestellt. Es handelt sich um die Verantwortlichen für die Produktentwicklung von Volkswagen, Audi und...

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