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Deutsches Kartellamt überprüft Facebook

Das Bundeskartellamt hat ein Wettbewerbsverfahren gegen Facebook eröffnet. Die Behörde prüft, ob das Netzwerk seine Marktmacht missbraucht, um an Nutzerdaten zu kommen. Am Ende könnten Vorgaben für neue Nutzungsbedingungen stehen.
03.03.2016 13:16
Lesezeit: 1 min

Das Bundeskartellamt nimmt Facebooks Umgang mit dem Datenschutz ins Visier – im ersten offiziellen Wettbewerbsverfahren gegen den US-Konzern überhaupt. Die Bonner Behörde prüft, ob das größte Internet-Netzwerk seine Marktmacht mit 1,6 Milliarden Nutzern missbraucht. „Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen“, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit. Facebook wies dies zurück und sieht sich im Einklang mit geltendem Recht. Facebook-Chef Mark Zuckerberg hatte jüngst bei einem Berlin-Besuch versucht, seine Kritiker zu besänftigen und Besserung beim Datenschutz gelobt – vor allem in Deutschland.

Für den Konzern aus dem Silicon Valley läuft es dank des boomenden Werbegeschäfts wirtschaftlich derzeit blendend. Im vergangenen Quartal sprang der Gewinn um 124 Prozent auf rund 1,6 Milliarden Dollar und der Umsatz um gut die Hälfte auf etwa 5,8 Milliarden Dollar. Seit dem Börsengang 2012 hat sich der Aktienkurs auf 109 Dollar fast verdreifacht und Zuckerberg ist laut Forbes-Liste mittlerweile der sechstreichste Mensch der Welt. Aber Facebook ist immer wieder im Clinch mit Datenschützern. Kritikern werfen dem Unternehmen zudem vor, Hasskommentare nicht umfassend genug aus dem Internet zu löschen. Die Bundesregierung will den Kaliforniern hier genau auf die Finger schauen.

Das Kartellamt hat nach eigenen Angaben „erhebliche Zweifel“, dass das Vorgehen von Facebook nach dem deutschen Datenschutzrecht zulässig ist. „Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Dazu gehöre es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant seien. „Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung“, so Mundt. „Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.“

Der Konzern erhebe persönliche Daten aus verschiedenen Quellen und ermögliche durch die Nutzerprofile seinen Anzeigenkunden eine zielgenaue Werbung. Um Zugang zum Netzwerk zu erhalten, müsse der User in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen. „Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen“, kritisierte das Amt. Facebook wies den Verdacht zurück. „Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten“, erklärte eine Firmen-Sprecherin.

Formell handelt es sich der Behörde zufolge um ein sogenanntes Kartellverwaltungsverfahren. Dabei gehe es nicht um ein Bußgeld. Die Regulierer können letztlich aber Facebook Vorgaben machen, die Nutzungsbedingungen zu ändern.

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