Finanzen

Finanzausgleich: Bayern zahlt, Berlin und Ostdeutschland empfangen

Lesezeit: 1 min
21.03.2016 12:15
Die Umverteilung im Länderfinanzausgleich hat 2015 mit fast 10 Milliarden Euro einen Rekordstand erreicht. Größtes Nehmerland war Berlin. Das System steht von Seiten der wenigen Geberländer zunehmend in der Kritik.
Finanzausgleich: Bayern zahlt, Berlin und Ostdeutschland empfangen

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Der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern hat im vergangenen Jahr einen neuen Rekord erreicht: Insgesamt 9,6 Milliarden Euro seien 2015 über den Länderfinanzausgleich umverteilt worden, teilte das Bundesfinanzministerium am Montag in seinem Monatsbericht laut AFP mit. Dies waren 0,6 Milliarden Euro mehr als im Jahr davor.

Größtes Geberland war erneut Bayern mit knapp 5,4 Milliarden Euro (2014: 4,9 Milliarden Euro). Größtes Empfängerland war Berlin mit Ausgleichszuweisungen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro (2014: 3,5 Milliarden Euro). Die ostdeutschen Flächenländer bekamen zusammen 3,2 Milliarden Euro (2014: 3,1 Milliarden Euro). Damit flossen 6,8 Milliarden der 9,6 Milliarden Euro nach Ostdeutschland, was einem Anteil von 71 Prozent entsprach.

Das Volumen der vom Bund an die Länder gezahlten allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen stieg 2015 auf rund 3,8 Milliarden Euro und übertraf damit das Vorjahresniveau um 0,3 Milliarden Euro. Größtes Empfängerland war auch hier Berlin mit 1,1 Milliarden Euro. Auf die ostdeutschen Flächenländer entfielen zusammen 1,3 Milliarden Euro. Einschließlich der Zuweisungen wegen Sonderbedarfs in Höhe von zusammen 6,4 Milliarden Euro beliefen sich die Bundesergänzungszuweisungen im Jahr 2015 auf insgesamt 10,2 Milliarden Euro.

Bund und Länder ringen bereits seit einiger Zeit um die Neuordnung des verschachtelten und mehrstufigen Systems, mit dem finanzielle Gerechtigkeit zwischen den Ländern einerseits sowie Bund und Ländern andererseits hergestellt werden soll. Die aktuellen Regeln für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sowie den Solidarpakt II laufen 2019 aus. Letzterer betrifft Transferzahlungen des Bundes an ostdeutsche Länder.

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