Der Europäische Gerichtshof (EUGH) wird die Klagen des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen die Sanktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit abweisen, wie der EUobserver berichtet. Rosneft hatte zwei Klagen vorgebracht – eine an den Europäischen Gerichtshof und eine an das oberste englische Zivilgericht. Beide zielen darauf ab, das im Jahr 2014 von der EU erlassene Verbot von Kreditvergaben und Technologietransfers nach Russland zu kippen.
Einer der General-Anwälte des EUGH veröffentlichte am Dienstag nun ein ablehnendes Gutachten. Demnach seien alle von Rosneft vorgebrachten Argumente bis auf eines ungültig. Der EUGH ist nicht an die Meinung des General-Anwalts gebunden, folgt ihr jedoch in den allermeisten Fällen. Die letztendliche Entscheidung wird im Herbst erwartet.
Generell, so der Anwalt, „herrscht in der EU ein hoher Grad nationaler Selbstständigkeit in den Feldern der Außen- und Sicherheitspolitik.“ Allerdings habe die EU „die Grenzen dessen, was notwendig war“ mit den Sanktionen nicht überschritten um dem Ziel näherzukommen, „die Kosten für die Handlungen Russlands zu erhöhen, indem strategische Sektoren der russischen Wirtschaft – inklusive des Ölsektors – bestraft werden.“
In der EU wurde die Kritik an den Sanktionen in den vergangenen Wochen immer lauter. Als Reaktion darauf wird EU-Kommissionspräsident Juncker demnächst nach Sankt Petersburg reisen und sich mit dem russischen Präsidenten Putin treffen. Damit soll den sanktionskritischen Staaten wohl ein Entgegenkommen signalisiert werden. Beim G7-Gipfel hatten die Amerikaner die Verbündeten – allen voran Angela Merkel – jedoch bereits auf eine Verlängerung der Sanktionen eingeschworen.