Politik

Österreich: Es gibt mehr Drogen-Händler als Konsumenten

Mit der ungeordneten Einwanderung hat der Drogenhandel in Österreich deutlich zugenommen. Das Problem: Viele Personen ohne Aufenthaltstitel können keiner legalen Arbeit nachgehen. Nun wächst der Konkurrenzkampf unter den Händlern. Österreich hat deshalb seine Gesetze verschärft.
02.06.2016 00:10
Lesezeit: 2 min

Bis zu zwei Drittel des Anstiegs der Drogendelikte in Österreich ist nach Angaben des österreichischen Bundeskriminalamts auf Zuwanderer aus Schwarzafrika zurückzuführen. Mittlerweile soll es sogar mehr Dealer als Kunden geben, was zu einem brutalen Konkurrenzkampf zwischen den Dealern führt. Das berichtet die Zeitung Die Presse. Der zuständige Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, bestätigte in der ZiB2 des ORF, dass vor allem in den U-Bahnstationen Wiens mehr Dealer als Kunden die Lage im öffentlichen Raum untragbar haben werden lassen. Auch in Graz und Linz hätten solche Entwicklungen dazu geführt, dass die Zustände für "Anrainer, Geschäftsleute und die Bevölkerung" untragbar geworden seien.

„Fast alle sind Männer, die meisten von ihnen zusätzlich jung und mit wenig Perspektiven versehen. Drogen zu verkaufen bedeutet für sie Broterwerb. Mit der Migrationswelle des Vorjahres wurde diese Problemgruppe derart groß, dass sich ein enormer Konkurrenzdruck aufgebaut hat“, berichtet die Presse.

Im Jahr 2015 gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Drogendelikte um 17 Prozent, was einer Summe von 32.316 geklärten Drogendelikten entsprach. Im ersten Quartal des aktuellen Jahres gab es alleine in Wien 3.447 Anzeigen wegen Drogenhandels. Im Vorjahreszeitraum waren es 3.133 Anzeigen. „Es ist ein Faktum, dass der offene Drogenhandel in Wien auf den Straßen zu mehr als drei Viertel von Asylwerbern bestritten wird“, zitiert Oe24 Wiens Vize-Polizeichef Karl Mahrer. Dabei soll es sich um Personen aus Nord- und Westafrika handeln.

Erschwerend kommt hinzu, dass das österreichische Suchtmittelgesetz Festnahmen von Drogendealern erschwert. Gemäß § 27 Abs. 2a Suchtmittelgesetz muss im Regelfall die „Gewerbsmäßigkeit“ des Drogenhandels nachgewiesen werden, um jemanden zu bestrafen. Die Voraussetzung der „Gewerbsmäßigkeit“ wurde erst Anfang 2016 nach Wunsch der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ in das Strafgesetzbuch eingeführt. Damit folgte die Regierung dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“, berichtet der Standard.

Allerdings wurde im April angesichts des dramatischen Anstiegs des Drogenhandels das Suchtmittelgesetz nachträglich verschärft. Das österreichische Justizministerium begründet die Verschärfung:

„Ein neuer Straftatbestand im Suchtmittelgesetz soll es den Ermittlungsbehörden künftig ermöglichen, gezielt gegen die Suchtgiftkriminalität im öffentlichen Raum vorzugehen und es in weiterer Folge leichter zu ermöglichen, Untersuchungshaft zu verhängen. Seit Jahresbeginn war dies erschwert, da mit dem Inkrafttreten der Strafgesetzbuch-Novelle die Definition der Gewerbsmäßigkeit geändert wurde, und Suchtmittelhändler nur in Untersuchungshaft genommen werden konnten, wenn man ihnen Gewerbsmäßigkeit nachweisen konnte. Die im Bereich der Suchtmittelkriminalität entstandene Problematik soll nun mit einer Verschärfung der Strafbestimmungen im Suchtmittelgesetz zielgerichtet bekämpft werden.

Der neue Straftatbestand soll dabei sowohl den Suchtmittelhandel im gesamten öffentlichen Raum (Verkehrsmittel, Haltestationen, Straßenverkehr, öffentliche Gebäude etc.) umfassen, als auch an anderen Orten, wenn das Verhalten durch unmittelbare Wahrnehmung dazu geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen (beispielsweise bei Verlagerung in Stiegenhäuser). Jeder der künftig an einem dieser Orte mit Suchtgift handelt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die Verschärfung soll bereits im nächsten Justizausschuss behandelt werden.“

Die Presse sieht die Entwicklung jedoch kritisch und zitiert Juristen: Es sei nämlich nicht geklärt, was unter dem öffentlichen Raum zu verstehen sei. So wird befürchtet, dass Dealer künftig in die Treppenhäuser ausweichen könnten. Diese seien nicht dem öffentlichen Raum zuzuordnen, weshalb die verschärften Regeln hier nicht greifen könnten.

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