Politik

Regierung beschließt Reform der Erbschaftssteuer

Lesezeit: 2 min
20.06.2016 17:21
Die Reform der Erbschaftssteuer hat vor allem einen Nachteil: Sie ist kompliziert und bürokratisch. Sie zeigt das Problem der deutschen Wirtschaftspolitik: Statt niedriger Steuern und weniger Ausnahmen mischt sich die Politik in Details an - und überfordert damit Verwaltung und Unternehmen.
Regierung beschließt Reform der Erbschaftssteuer

Die große Koalition hat sich auf den letzten Drücker auf eine Reform der Erbschaftssteuer geeinigt. Damit kann der Bundestag die Ende 2014 vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuordnung der Steuerprivilegien von Unternehmenserben beschließen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach am Montag von einem fairen Kompromiss, der die Interessen der Firmen und der Bundesländer in Einklang bringe, denen die Einnahmen zustehen. Vertreter der Wirtschaftslobby kritisierten die Reform und warnten vor einer Abwanderung großer Familienfirmen ins Ausland. Experten zufolge wird die Steuer vor allem komplizierter. Außerdem drohe das Gesetz erneut in Karlsruhe zu scheitern.

"Mit der neuen Erbschaftsteuer stellen wir sicher, dass der deutsche Mittelstand auch weiterhin investieren und Arbeitsplätze sichern kann", erklärte Schäuble. Dem von Schäuble, SPD-Chef Sigmar Gabriel und CSU-Chef Horst Seehofer ausgehandelten Kompromiss war ein monatelanger Koalitionsstreit vorausgegangen. Im Zentrum stand die Frage, wie weit man Betriebserben künftig noch entgegenkommen kann und will, ohne mit der Erbschaftssteuer erneut in Karlsruhe zu landen. Gabriel sagte, der SPD sei es vor allem um Steuergerechtigkeit gegangen, Seehofer betonte dagegen den Erhalt von Jobs im Mittelstand.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend gekippt. Zwar kann ihnen auch künftig die Steuer binnen sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings werden die Hürden dafür auf Verlangen des Gerichts angehoben. Vor allem wird künftig geprüft, ob Erben großer Betrieb ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ können sie sich mit einer geringeren Steuerverschonung begnügen.

Weil das Verfassungsgericht für die Reform eine Frist bis zum Ende dieses Monats gesetzt hatte, muss sie der Bundestag noch diese Woche verabschieden. Der Bundesrat könnte dem Gesetz dann am 8. Juli grünes Licht geben. Die Erbschaftssteuer spült den Ländern jährlich rund 5,5 Milliarden Euro in die Kassen.

Gabriel sagte, die Steuer sei ein Element, um der zunehmend ungleichen Vermögensverteilung entgegenzuwirken. Durch die Reform kommt es Gabriel zufolge zu Mehreinnahmen von rund 235 Millionen Euro im Jahr. "Die Reform stellt sicher, dass Familienunternehmen nicht über Gebühr belastet werden", sagte der Bundeswirtschaftsminister. Für Familienbetriebe wurde ein neuer Bewertungsabschlag von bis zu 30 Prozent vereinbart, um eine existentielle Bedrohung durch die Steuer zu verhindern. Außerdem wurden die bisherigen Stundungsregelungen erweitert.

"Wer einen Betrieb erbt und die Arbeitsplätze fortführt, leistet etwas volkswirtschaftlich Sinnvolles und darf dafür nicht besteuert werden", erklärte Seehofer. Er sei froh, dass es gelungen sei, insbesondere kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten vor überflüssigen Belastungen zu schützen. Über 70 Prozent der Unternehmen haben nur bis zu fünf Beschäftigte. Bei Betrieben unterhab dieser Bagatellgrenze müssen die Erben künftig nicht nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten. Bisher lag diese Schwelle allerdings bei 20 Mitarbeitern.

Der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer, zeigte sich unzufrieden: "Bei nicht wenigen großen Unternehmen droht eine so starke Erhöhung, dass dies die Tendenz und Überlegungen der Familienunternehmen zu Abwanderung und zu Verkauf befördern wird." DIHK-Präsident Eric Schweitzer sagte: "Die Unternehmen zahlen die Rechtssicherheit mit höheren Belastungen." Auf sein Missfallen stieß vor allem, dass die Barmittel eines Betriebs künftig nur noch zu 15 Prozent - und nicht wie zunächst geplant zu 20 Prozent - dem begünstigten Betriebsvermögen zugeschlagen werden dürfen. Bei Geld, das der Erblasser investieren wollte, gilt allerdings eine Ausnahme.

Der Verein "Die Familienunternehmer" erklärte, der Kompromiss enthalte einige entscheidende Verbesserungen. Große Familienbetriebe würden aber stärker belastet: "Der Gesetzgeber muss aufpassen, dass er nicht die eigenkapitalstarken großen Familienunternehmen dafür bestraft, solide zu wirtschaften." Der Industrieverband BDI kritisierte einen zu hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand für familiengeführte Unternehmen.

Nach den Worten des Präsidenten des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, sagte: "Die jetzt beschlossene Reform hält an der Kombination aus hohen Steuersätzen und komplexen Ausnahmen für Betriebsvermögen fest." Bei Steuersätzen von bis zu 50 Prozent sei es unvermeidlich, große Ausnahmen für Betriebsvermögen zu gewähren, weil sonst wirtschaftlicher Schaden drohe. Richtiger wären geringere Steuersätze und weniger Ausnahmen gewesen.

"Der heutige Kompromiss zur Erbschaftssteuer wird keinen Bestand haben", zeigten sich die Grünen-Finanzexpertinnen Lisa Paus und Kerstin Andreae gewiss. Sehr hohe Vermögen würden durch ausgedehnte Vergünstigungen am Ende niedriger besteuert als die Mittelschicht. Genau wegen solcher Ungleichbehandlung seien die alten Privilegien für Betriebserben gekippt worden.

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