Politik

Wende bei der EU: Nationale Parlamente dürfen über Ceta entscheiden

Lesezeit: 1 min
05.07.2016 16:46
Die Kommission beugt sich dem politischen Druck aus den Mitgliedsstaaten: Die nationalen Parlamente dürfen nun doch über das CETA abstimmen. Im Bundestag dürfte es nun spannend werden: Die SPD hat sich als CETA-Gegner profiliert.
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Die nationalen Parlamente der EU-Staaten sollen über das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) entscheiden. Die EU-Kommission beschloss am Dienstag in Straßburg, von ihrer bisherigen Linie abzuweichen und das Abkommen als sogenannte gemischte Vereinbarung einzustufen. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker hatte vorige Woche beim EU-Gipfel noch erklärt, dass Ceta ein reines EU-Abkommen sei und deshalb nur das EU-Parlament darüber abstimmen müsse.

Bundeswirtschaftsminister und SPD-Chef Sigmar Gabriel nannte die Haltung der EU-Kommission daraufhin „unglaublich töricht.“ Ceta stößt in Teilen der SPD ebenso auf Kritik wie das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP).

Mit der Entscheidung der EU-Kommission steigt das Risiko, dass das bereits ausverhandelte Ceta-Abkommen von einem der Parlamente abgelehnt wird. Scheitert Ceta, droht auch dem noch umstritteneren TTIP-Vertrag das Aus, gegen das Grüne, Linke und Verbraucherschützer Sturm laufen. Ceta sollt bei einem EU-Kanada-Gipfel im Oktober ratifiziert werden. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist offen.

Alle Gemüter kann die EU-Kommission mit ihrer neuen Einstufung von CETA nicht beruhigen. „CETA ist und bleibt eine Gefahr für die Demokratie, darüber kann auch die Entscheidung der EU-Kommission, CETA nun doch als gemischtes Abkommen anzusehen, nicht hinwegtäuschen sagt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. „Es steht noch immer im Raum, dass CETA vorläufig angewendet wird und damit werden die Parlamente ebenfalls umgangen.“

Aus demokratiepolitischer Sicht bedeute die heutige Entscheidung jedenfalls keine Entwarnung. „Wir stellen uns deshalb darauf ein, dass wir gegen CETA vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.“ Huber zufolge könnten Jahre vergehen, bis in allen europäischen Mitgliedstaaten abgestimmt wird. Insofern würde die vorläufige Anwendung bereits Tatsachen schaffen.

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