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Pokémon Go verstößt massiv gegen deutsches Datenschutzrecht

Datenschützer warnen vor dem Handy-Spiel „Pokémon Go“. Dieses speichere nicht nur sämtliche Daten des Spielers, sondern die Wirtschaft könne damit Kunden regelrecht steuern. 15 Klauseln der Datenschutzbestimmungen seien mit deutschem Recht nicht zu vereinbaren.
06.08.2016 01:05
Lesezeit: 1 min

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Datenschützer haben vor den Gefahren des Smartphone-Spiels Pokémon Go gewarnt. „Pokémon Go ist in allererster Linie eine gigantische Datensammelmaschine, vor deren potenziellen Möglichkeiten man nur warnen kann“, sagte die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, laut AFP. Das Spiel verlange nicht nur Zugriff auf Kamera und Mikrofon des Handys, sondern speichere auch „sehr genau und detailliert“ Geo-Daten seiner Nutzer.

„Da es sich um einen außereuropäischen Anbieter handelt, fehlt uns bislang der juristische Hebel, da aktiv zu werden“, sagte Hansen. Die Spiel-Macher könnten mit Pokémon Go die Nutzer „regelrecht lenken“, warnte sie. In Japan kooperiere McDonald’s bereits mit dem Spiele-Entwickler, vor jeder Filiale locke ein sogenannter Pokestop. Pokémon Go beweise „eindrücklich, wie man heute mit wenig Aufwand große Kundenströme steuern kann“.

Auch Verbraucherschützer hatten das Spiel wegen seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen bereits kritisiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) mahnte 15 Klauseln darin ab, da sie „nach deutschem Recht unzulässig“ seien. Der Verband setzte der US-Firma Niantic, die das Spiel entwickelt hat, eine Frist bis zum 9. August, um eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls wollen die Verbraucherschützer eine Klage prüfen.

Pokémon Go animiert die Spieler, mit ihrem Smartphone durch die Gegend zu laufen und in der echten Welt versteckte Pokémon-Figuren „einzufangen“. Die App hat weltweit einen Hype ausgelöst. Einige Staaten haben das Spiel ganz oder für bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten und Soldaten verboten – darunter Saudi-Arabien, Indonesien und Israel.

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