Finanzen

Überhöhte Gebühren: Sammelklage gegen Mastercard

In Großbritannien wurde eine Sammelklage gegen die Kreditkartenfirma Mastercard eingereicht. Die Anwälte wollen jene überhöhten Gebühren zurückerstattet sehen, die Mastercard laut EU über Jahre kassiert hat.
10.09.2016 01:06
Lesezeit: 1 min

Im Namen von 46 Millionen Verbrauchern verklagt die britische Anwaltskanzlei Quinn Emanuel das Kreditkartenunternehmen Mastercard wegen mutmaßlich überhöhter Gebühren und verlangt eine Entschädigung von insgesamt 14 Millionen Pfund (16,5 Millionen Euro).

Mastercard habe von 1992 bis 2007 Kartengebühren von Händlern verlangt, die diese letztlich auf ihre Kunden abgewälzt hätten, heißt es in der am Donnerstag eingereichten Sammelklage. Diese Gebühren seien überhöht gewesen - Verbraucher hätten daher letztlich zu viel für Produkte bezahlt. Mastercard wies die Vorwürfe zurück. Der Chef des US-Unternehmens in Großbritannien und Irland, Mark Barnett, sagte dem Sender BBC, Mastercard werde sich verteidigen: „Wir denken nicht, dass Verbraucher Nachteile erlitten haben.“ Im Gegenteil erleichterten Kreditkarten ihr Leben ungemein.

Die Kosten für die gesamte Handelskette seien bei elektronischer Zahlung weitaus geringer als bei Bargeldzahlung. Die Anwälte argumentieren, Mastercard habe die Gebühren auf Geheiß der EU-Kommission ab 2008 senken müssen. Sie seien also davor zu hoch gewesen. Die EU-Kommission untersucht derzeit die Gebühren von Mastercard.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte vergangenen Sommer den Verdacht geäußert, „dass Mastercard die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe treibt, was Verbrauchern und Händlern in der EU schaden würde“. Bei Käufen mit Geldkarten in Geschäften oder im Internet fallen sogenannte Interbankenentgelte an. Die Bank des Händlers muss die Interbankenentgelte an die Bank des Karteninhabers zahlen. Ihrerseits stellt die Bank die Entgelte wiederum den Händlern in Rechnung. Die Entgelte sind in verschiedenen Staaten verschieden hoch. Mastercard steht bei der Kommission im Verdacht, die Nutzung von niedrigeren Gebühren im Ausland zu verhindern.

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