Das Bundeskartellamt hat massive Bedenken gegen die geplante Online-Videothek Germany’s Gold von ARD und ZDF. Die angebotenen Inhalte seien „gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Eine weitere Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem Markt durch ARD und ZDF könne nicht hingenommen werden.
Mehrere ARD- und ZDF-Gesellschaften gründeten im April 2012 zusammen mit weiteren Unternehmen die Online-Plattform Germany’s Gold. „ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten“, so Mundt. Doch stattdessen koordinierten sie die Preise und die Auswahl der Videos miteinander.
Die gemeinsame Vermarktung von entgeltlichen Videos im Internet durch ARD und ZDF hätte jedoch nicht nur eine Koordinierung der Preise und der Verfügbarkeit der Videos zur Folge. Darüber hinaus sei zu befürchten, dass alternative Plattformen keinen oder nur begrenzten Zugang zu den Videos erhalten werden. Die generelle Frage, ob die Erhebung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die bereits über Gebühren finanziert wurden, gerechtfertigt ist, sei jedoch „keine kartellrechtliche Frage“, so Mundt.