Gustl Mollath sitzt seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie. Nun erhält er Unterstützung von Generalbundesanwalt Harald Range, der den Unterbringungsbeschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Bamberg für „unzureichend“ erklärt hat.
In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht sagt Range, das OLG habe „nicht ausreichend belegt und konkretisiert“, warum von Mollath angeblich weiter Gefahr ausgehe. So sei etwa der Umstand, dass Mollath eine Therapie und die Einnahme von Medikamenten ablehne, noch kein Beleg für seine anhaltende Gefährlichkeit, zitiert die SZ aus der 25-seitigen Stellungnahme des Generalbundesanwalts.
Mollath, der Schwarzgeldvorwürfe gegen die Hypo-Vereinsbank erhoben hatte, sitzt seit 2006 in der Psychiatrie. Im schuldunfähigen Zustand soll er seine Ehefrau verprügelt und die Autoreifen von Widersachern zerstochen haben. Seine Unterbringung wurde jährlich vom Landgericht Bayreuth und am 26. August 2011 auch vom OLG Bamberg bestätigt. Gegen diese Entscheidungen hat nun auch der Generalbundesanwalt erhebliche Einwände geäußert.
In Karlsruhe steht das Bundesverfassungsgericht kurz vor einer Entscheidung über Mollaths Verfassungsbeschwerde gegen seine Zwangseinweisung in die Psychiatrie. „Dass der Generalbundesanwalt die Verfassungsbeschwerde ebenfalls als begründet ansieht, spricht für sich“, sagte sein Anwalt Michael Kleine-Cosack. Mollath werde seit sieben Jahren von den Gerichten in seinen Freiheitsrechten verletzt.
Das bayerische Justizministerium hingegen bestreitet auch weiterhin eine Verletzung von Freiheitsrechten. Und auch der Generalbundesanwalt habe diese Frage gerade nicht beantwortet, sondern vielmehr erklärt, das müsse erst noch durch die zuständigen Fachgerichte geschehen.
Im Juni wurde bekannt, dass in München eine Medizin-Professorin von der Polizei ausspioniert und gestellt wurde, weil sie sich auf Twitter nachdenklich zum Fall Gustl Mollath geäußert hatte (mehr hier).