Finanzen

Alpine-Pleite: Banken verklagen Österreich auf Zahlung von Staatsgarantien

Die Republik Österreich hat Staatsgarantien für die insolvente Alpine in Höhe von 180 Millionen Euro abgegeben. Nun klagen die Banken den noch ausstehenden Betrag von 151 Millionen ein. Die Regierung behauptet, die Banken hätten schon frühzeitig von der Schieflage der Alpine gewusst und die Kredite vor allem wegen der Garantien vergeben.
06.12.2013 02:22
Lesezeit: 2 min

Österreichs Großbanken wollen nach der Pleite des Baukonzerns Alpine Geld vom österreichischen Steuerzahler sehen. Erste Bank, Raiffeisen International, Österreichische Volksbanken AG, Raiffeisen International, Raiffeisen Oberösterreich, UniCredit Bank Austria und die spanische Bankia S. A. gewährten der Alpine Kredite in dreistelliger Millionenhöhe, die zu einem Teil vom Staat garantiert wurden. Diese Garantien in Höhe von über 150 Millionen Euro werden nun von den Banken eingeklagt.

Das Nachrichtenmagazin Profil zitiert aus der Klageschrift:

„Die beklagte Partei hat für jede klagende Partei Garantien gemäß dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) abgegeben. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ALPINE Bau mit Wirkung zum 20.6.2013 ist der Haftungsfall gemäß ULSG eingetreten. Die klagenden Parteien haben die Garantien gezogen. Die beklagte Partei ist ihren Zahlungsverpflichtungen aus den jeweiligen Garantien bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgekommen.“

Das ULSG sollte gesunden Unternehmen den Zugang zu neuen Investitionen erleichtern. Etwa 50 Unternehmen – darunter auch die Alpine – bedienten sich zwischen 2009 und 2010 an dem Programm. Insgesamt nahm der bankrotte Baukonzern Kredite bei den Klägern in Höhe von 360  Millionen Euro auf, von denen 50 Prozent staatlich garantiert waren. Von diesen 180 Millionen Euro stehen noch 151,4 Millionen Euro aus.

Wann wussten die Banken Bescheid?

Die Banken hätten jedoch früher von der desolaten Finanzsituation der Alpine gewusst haben müssen, argumentiert der Staat und weigert sich zu zahlen:

„Grundlage für die Haftungsübernahme gemäß ULSG war, dass ein Unternehmen wirtschaftlich auf gesunden Beinen steht. Wir haben Grund zu der Annahme, dass die Situation der Alpine in den Verhandlungen 2009 und 2010 sehr viel besser dargestellt wurde, als sie tatsächlich war. Im Interesse der Steuerzahler wird zu klären sein, wie viel die Banken wussten“, sagte Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und damit erster Anwalt des Bundes.

Schon im 2009 war die Alpine finanziell angeschlagen, berichtet Profil.at unter Berufung auf eigene Recherchen: „Bereits im Herbst jenes Jahres war die Nettoverschuldung auf 550 Millionen Euro angewachsen und der Baukonzern nicht mehr in der Lage, Zahlungen fristgerecht zu leisten.“ Daraufhin folgten Kredite aus der ULSG-Linie und die erste Ausgabe von Anleihen im Wert von 100 Millionen Euro, auf die noch weitere Runden folgen sollten. Anleger investierten in eine Firma, die bereits stark angeschlagen war.

„Eine Unternehmensinsolvenz wäre ohne die Vergabe des ersten ULSG-Kredites und die Begebung der ersten Anleihetranche bereits im Laufe des Jahres 2010 eingetreten“, heißte es in einem Gutachten des Wiener Wirtschaftsprüfers Manfred Biegler.  Die Garantien des Staates haben die Alpine also künstlich am Leben erhalten.

Ohne das OK der Kläger wären die Kredite aus dem ULSG jedoch nie zustande gekommen, argumentiert der Staat. Die Banken hätten „in Kenntnis der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Alpine-Gruppe die Einwerbung von Privatanlegern dem Eingehen eigener Geschäftsrisiken“ vorgezogen, so Biegler.

Mit anderen Worten: Die Banken wussten früh Bescheid und haben ihr eigenes Risiko auf die Anleger umgewälzt.

Mehr als 7.000 Anleihegläubiger, vornehmlich Privatanleger, haben ihr Investment – insgesamt 290 Millionen Euro –  infolge der Alpine-Pleite verloren. Auffällig ist, dass die Klägerbanken, die die Alpine-Anleihen damals an die Privaten verkauft haben, selbst nicht mit den Papieren gehandelt haben.

Der Öffentlichkeit wurden zu diesem Zeitpunkt ein positive Betriebsergebnisse von der Geschäftsführung vorgelegt, die weder nachvollziehbar seien, „noch finden sie in der massiven Nettoverschuldung Deckung oder sind in einen sinnvollen Zusammenhang zum enormen Kapitalbedarf der Gesellschaft zu bringen“, so Biegler.

Die Großbanken müssen von der Pleite der Alpine gewusst haben, da sie dessen Bilanz von der Vergabe der Staatsgarantien im Rahmen des ULSG selbst geprüft haben. So haben sich die Banken ihre eigene Kreditvergabe geschaffen und ziehen vom Staat nicht nur die Garantie, sondern auch die Zinsen für das geliehene Geld aus der Tasche.

Nach einer gründlichen Bonitätsprüfung der Banken hätten diese Garantien vielleicht niemals zustande kommen dürfen.

Sind die Kläger erfolgreich, muss der Steuerzahler für die Schulden der Alpine aufkommen.

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