Politik

US-Gericht: Massenhaftes Sammeln von Telefon-Daten ist legal

Lesezeit: 2 min
28.12.2013 00:18
Ein US-Bundesgericht hat geurteilt, dass das massenhafte Sammeln von privaten Telefondaten durch die NSA rechtmäßig ist. Als Rechtfertigung führte der Richter mehrfach die Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 an. Das Urteil widerspricht einem anderen, kürzlich gefällten Richterspruch.

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Das massenhafte Sammeln von Telefondaten durch den Geheimdienst NSA ist einem US-Bundesgericht zufolge rechtmäßig. Das Programm diene der Verteidigung gegen Terroristen und verstoße nicht gegen den Datenschutz, erklärte Bezirksrichter William Pauley am Freitag in New York. Er widersprach damit der Einschätzung eines Washingtoner Richters, der das Vorgehen der NSA unlängst als verfassungswidrig eingestuft hatte. Pauley wies mit seinem Urteil eine Beschwerde der Bürgerrechtsbewegung American Civil Liberties Union (ACLU) zurück. Diese kündigte umgehend Berufung an. Rechtsexperten zufolge könnte sich schließlich der Supreme Court des Falls annehmen.

In seiner 54-seitigen Urteilsbegründung verwies Richter Pauley immer wieder auf die Anschläge vom 11. September 2001, bei denen fast 3000 Menschen getötet wurden. Al-Kaida habe sich bei der Vorbereitung auf Technologie verlassen, nun schlage die Regierung mit der Massensammlung von Telefondaten zurück. Dieses System funktioniere eben nur, weil es sämtliche Informationen registriere. Das Programm "sauge zwar Informationen über so ziemlich alle Telefongespräche" in den USA auf. Es verstoße aber nicht gegen das Verbot unverhältnismäßiger Durchsuchungen. Es gebe zudem keine Beweise dafür, dass die Regierung die Daten für etwas anderes als zur Abwehr von Terroranschlägen genutzt habe.

Die ACLU hatte dagegen argumentiert, die Datensammlung sei eine ungerechtfertigte und dramatische Ausdehnung der Ermittlungshoheit amerikanischer Behörden auf das tägliche Leben der Amerikaner. Die Bürgerrechtler zeigten sich "extrem enttäuscht" von dem Spruch: Er schlage zentrale, in der Verfassung verbürgte Schutzmechanismen in den Wind.

Mitte Dezember hatte der Washingtoner Bezirksrichter Richard Leon anders entschieden als am Freitag Pauley. Leon hält das NSA-Programm für wahrscheinlich verfassungswidrig, weil es sich dabei um ein willkürliches Eindringen in die Privatsphäre handele (mehr hier).

Sollte in einem nächsten Schritt ein Berufungsgericht genauso entscheiden wie der NSA-kritische Richter Leon, sieht der auf nationale Sicherheit spezialisierte Jura-Professor Stephen Vladeck von der American University den Obersten Gerichtshof am Zuge. Aller Wahrscheinlichkeit nach werde sich der Supreme Court dann noch vor Ende nächsten Jahres mit dem Fall beschäftigen, so Vladeck.

Mit der jüngsten Entwicklung wird der National Security Agency (NSA) der Rücken gestärkt, nachdem sie zuletzt wegen ihrer umstrittenen Überwachungspraktiken verstärkt unter Druck geraten war. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Enthüllungen des Ex-US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden. Die NSA hat offenbar in zahlreichen Ländern Telefonate ausgespäht, darunter auch in Deutschland, unter anderem von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Das US-Präsidialamt lehnte am Freitag eine Stellungnahme zu dem jüngsten Urteil ab. Das Justizministerium erklärte, es sei mit der Entscheidung zufrieden. Präsident Barack Obama hat das Überwachungsprogramm verteidigt, erwägt aber Beschränkungen in der Zukunft. Es wird damit gerechnet, dass Obama im Januar Vorschläge für eine Reform vorlegt.


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