Eine Klage gegen die verdachtslose Durchsuchung von Laptops und Smartphones von Einreisenden an den Grenzen der USA wurde von einem US-Bundesgericht abgewiesen. In der Entscheidung des Bundesrichters Edward R. Korman heißt es, eine Durchsuchung der Geräte sei auch ohne konkreten Verdacht rechtens.
Der Richter begründet seine Entscheidung damit, dass die gefährlichste Schmuggelware im 21. Jahrhundert in digitalisierter Form auf Laptops und anderen elektronischen Geräten gespeichert sei, so zum Beispiel terroristisches Material und Kinderpornografie.
Die Klage war 2010 von der Bürgerrechtsorganisation ACLU und anderen Organisationen eingereicht worden. Die Begründung: „Verdachtslose Durchsuchungen von Geräten, die große Mengen persönlicher Daten enthalten, widersprechen dem Standard des vierten Zusatzartikels zur Verfassung", so die ACLU. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Richters ist nicht ausgeschlossen.
Das Urteil führt dazu, dass vorerst weiterhin tausende US-Bürger und Einreisende an der Staatsgrenze unter Generalverdacht gestellt werden. Nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation verbietet der vierte Zusatzartikel der Verfassung aber unverhältnismäßige Durchsuchungen. Die ACLU kritisiert, dass die Regierung mit ihren „aggressiven“ Überwachungsmethoden wahllos Daten von unschuldigen US-Bürger sammelt, ohne dabei kontrolliert werden zu können.
Die US-Behörden dürfen die Daten auf den Laptops der Bürger im Namen der nationalen Sicherheit durchsuchen, das Gerät einbehalten oder die Daten zur weiteren Überprüfung kopieren.
Zu der öffentlich sichtbaren Überwachung an den Staatsgrenzen kommt die Arbeit der Geheimdienste. Der NSA hat bereits vollständigen Zugriff auf alle iPhones (mehr hier).