Politik

Bilanz-Skandal: Gericht stellt Strafprozess gegen Ex-Vorstand der LBBW ein

Lesezeit: 2 min
25.04.2014 01:01
Beim Bilanzskandal der LBBW im Zug der Finanzkrise ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die Aufsicht versagt habe. Weil die Politik die Manager habe gewähren lassen, wurden sie nicht verurteilt, sondern kommen mit einer symbolischen Strafe davon.

Der Strafprozess gegen den ehemaligen Vorstand der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) wegen angeblicher Bilanzfälschung wird nach gut zwei Monaten eingestellt. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft stimmte am Donnerstag einem Vorschlag von Richter Hartmut Schnelle zu, das Verfahren gegen Ex-LBBW-Chef Siegfried Jaschinski und acht andere Angeklagte gegen Zahlung einer Geldauflage zu beenden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, die prekäre Lage der größten deutschen Landesbank vor ihrer Beinahe-Pleite 2009 verschleiert zu haben. Zwei Gutachter entkräfteten die Vorwürfe vor Gericht jedoch weitgehend.

Richter Schnelle regte deshalb vor zwei Wochen eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Jaschinski, der als Vorstandschef die größte Verantwortung trug, soll 50.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen. Die anderen Bankvorstände müssen jeweils 40.000 Euro berappen, zwei mitangeklagte Wirtschaftsprüfer jeweils 20.000 Euro. "Vor dem Hintergrund der beruflichen und persönlichen Belastung haben meine Ex-Kollegen und ich der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage zugestimmt", sagte Jaschinski. "Gleichwohl halten wir an unserer Auffassung fest, absolut korrekt gehandelt zu haben." Jaschinski war 2009 als LBBW-Chef abgetreten und arbeitet heute für die Frankfurter Investmentbank Main First.

Michael Horn, der als einziger Angeklagter noch bei der LBBW angestellt ist, darf nach dem Urteil hoffen, seine Arbeit als stellvertretender Vorstandschef bei der Landesbank wieder aufzunehmen. "Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Gerichts und freuen uns für Herrn Horn, dass dieses belastende Kapitel für ihn nun beendet ist", erklärte die LBBW. Der Aufsichtsrat, der Horn wegen des Prozesses im November 2013 freigestellt hatte, werde sich in Kürze mit der Angelegenheit befassen.

Der Prozess war eine von mehreren juristischen Auseinandersetzungen in Deutschland, in denen um die Verantwortung für Fehlverhalten vor oder während der Finanzkrise gestritten wird. Auch ehemalige Manager der BayernLB, der HSH Nordbank und der Mittelstandsbank IKB mussten sich schon vor Gericht verantworten. Diverse Ermittlungsverfahren laufen noch.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte den sieben Bankmanagern vorgeworfen, die wahre Lage der LBBW verschleiert zu haben, weil sie Zweckgesellschaften 2005 und 2006 nicht in ihrer Bilanz berücksichtigte. Zudem habe das Geldhaus im Geschäftsbericht 2008, als bereits über Rettungsmaßnahmen der Eigentümer beraten wurde, nicht offen eingeräumt, dass der Bestand der Bank bedroht sei. Die LBBW hatte sich mit riskanten Papieren verspekuliert und war 2009 von ihren Eignern - dem Land Baden-Württemberg, den dortigen Sparkassen und der Stadt Stuttgart - mit einer Kapitalspritze von fünf Milliarden Euro vor dem Aus gerettet worden.

Richter Schnelle hielt beim Prozessauftakt im Februar noch wesentliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für gerechtfertigt. Nach der Aussage zweier Gutachter änderte er jedoch seine Meinung. Aus Sicht der Gutachter hat sich durch die Nicht-Bilanzierung der Zweckgesellschaften am Gesamtbild der Bank kaum etwas geändert. Die Bilanzierung 2008 sei zwar fragwürdig gewesen, die Aufsicht habe sie jedoch durchgehen lassen, weil sie noch nicht geübt gewesen sei im Umgang mit damals neu eingeführten Aufsichtsregeln. Viele Banken hätten diesen Freiraum damals ausgenutzt.

Das Verfahren gegen die Banker ist nach der Einigung von Donnerstag zunächst vorläufig eingestellt, wie ein Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft erläuterte. Sobald das Geld überwiesen sei, werde das Verfahren dann auf schriftlichem Weg endgültig abgeschlossen, fügte er hinzu. "Alle Verfahrensbeteiligten haben dem zugestimmt."

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