Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie sehen Sie den Kompromiss, den die SPD-Spitze zum TTIP vereinbart hat?
Herta Däubler-Gmelin: Nun, der Beschluss des SPD- Konvents liest sich gut. Er zieht klare „rote Linien“. So wird festgeschrieben,
- dass TTIP das bisher vorgesehene Outsourcing von Klagen ausländischer Investoren gegen Staaten auf private internationale Investmentschiedsstellen nicht enthalten dürfe,
- dass der Regulierungsrat, der ja weitere Regelungs- und Kontrollkompetenzen von Parlamenten abzieht, nicht akzeptiert werde,
- dass die bei uns geltenden Standards u.a. im Bereich der Arbeit vereinbart werden müssen, die sich ja in den ILO-Konventionen über Mindeststandards finden und die bisher von den USA nicht ratifiziert wurden;
- außerdem müsse TTIP und die Verhandlungen für Öffentlichkeit und Parlamente endlich vollständig transparent gemacht werden.
Das alles klingt gut und ist auch durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, und durch den Vorsitzenden des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, Bernd Lange, immer wieder gefordert worden. Diese Forderungen gehören auch zu den Minimalforderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Frage ist jetzt, ob und von wem diese roten Linien eingehalten werden – und was passiert, wenn das nicht der Fall ist.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sie fordern in einem Beitrag für die IPG, dass auch das CETA als „Freihandelsabkommen neuen Typs“ „neu verhandelt werden“ müsse. De facto ist das CETA ausverhandelt, war jetzt einige Monate bei den Anwälten und scheint kaum noch aufzuschnüren zu sein. Welche Möglichkeiten sehen Sie?
Herta Däubler-Gmelin: TTIP und CETA sind ja Freihandelsabkommen „neuen Typs“, weil sie weit über die – durchaus wünschenswerte - Vereinbarung zum Abbau von Zöllen oder Bürokratien hinausreichen und viele Bereiche als sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse in ihre Regelungen einbeziehen, die das Alltagsleben der Menschen stark verändern. Der Beschluss der SPD vom vergangenen Sonnabend bezieht CETA ausdrücklich mit ein. Es wird sich also schnell zeigen müssen, wie ernst die roten Linien gemeint sind, weil ja CETA bald unterzeichnet werden soll. In der Tat erfüllen die CETA-Vereinbarungen und die CETA -Verhandlungen keine der 4 Mindestforderungen vom letzten Sonnabend. Deshalb kann die SPD weder im Europäischen Parlament, noch im Bundestag zustimmen, falls die Verhandlungen zu CETA nicht nochmals aufgenommen werden.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Die SPD hat ein Gutachten vorgelegt, demzufolge der Bundestag ratifiziert müsse. Das war ja nie von jemandem bestritten worden. Doch versteht man doch unter Ratifizierung gemeinhin eher eine Art notarieller Beglaubigung. „Ratifizieren“ heißt in der Regel nicht „aufschnüren“. Ist das so?
Herta Däubler-Gmelin: Nicht nur die SPD, sondern auch der bisher zuständige EU – Kommissar de Gucht hat mehrfach erklärt, es handele sich bei TTIP um ein „gemischtes“ Abkommen, das sowohl die Zustimmung des Europäischen Parlaments braucht, als auch die Ratifizierungsverfahren durchlaufen muss, die durch die nationalen Verfassungen der EU- Mitgliedsstaaten vorgeschrieben werden. Das wird natürlich vom Inhalt abhängen, ist aber wahrscheinlich. CETA wird wohl ebenfalls als gemischtes Abkommen anzusehen sein. Sie haben recht in der Annahme, dass beispielsweise in Deutschland ein Ratifizierungsgesetz den Vertragsinhalt nicht „aufschnüren“ kann; es können aber Vorbehalte eingelegt werden. Und es besteht die Möglichkeit ein Ratifizierungsgesetz, wenn nötig, vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz anzugreifen.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Die EU hat keinen Zweifel daran gelassen – und befindet sich damit wohl auch rechtlich auf der sicheren Seite – dass es keine parlamentarische Befassung der nationalen Parlamente mit CETA und damit auch TTIP geben wird. Welche Möglichkeiten haben die nationalen Parlamente Ihrer Auffassung nach?
Herta Däubler-Gmelin: Das entspricht nicht meinen Informationen. Vielmehr hat, wie schon erwähnt, Handelskommissar de Gucht noch im Frühjahr auch gegenüber dem Bundesrat erklärt, es handele sich bei CETA und TTIP wohl um „gemischte“ Abkommen, was bedeutet, dass sowohl das Europäische Parlament zustimmen muss und dass auch die nationalen Ratifizierungsverfahren nötig sind.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Das EU-Parlament und der Europäische Rat sollen sehr wohl zustimmen bzw. abstimmen. Doch wie wahrscheinlich ist es, dass den Abgeordneten genug Zeit gegeben wird, sich mit dem 1.600 Seiten starken Vertragswerk informiert auseinanderzusetzen?
Herta Däubler-Gmelin: Das neu gewählte Europäische Parlament hat in einigen Ausschuss-Sitzungen schon sehr kritisch über diese sogenannten Freihandelsabkommen diskutiert. Ich sehe die Chance durchaus, dass der heute bekannte, 521 Seiten umfassende Vertragstext von CETA mit seinen Anlagen sorgfältig durchgearbeitet wird. Und dass die EP-Abgeordneten sich nicht unter Druck setzen lassen. Allerdings ist es ein Skandal, dass die EU-Kommission die ausverhandelten Texte offiziell immer noch nicht der Öffentlichkeit und den Abgeordneten zugeleitet hat, sondern diese auf inoffizielle Texte angewiesen sind. Schon das ist ein gravierender Verstoß gegen das Transparenzgebot, auf das auch der SPD-Beschluss ja großen Wert legt. Hinzu kommen bei CETA auch Rechtsprobleme, weil Zweifel daran bestehen, ob die EU-Kommission ihre Kompetenzen nach dem sogenannten Anwendungsvertrag (früher: Lissabonner Vertrag) nicht überschritten hat.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Müsste die SPD nicht ehrlicherweise ihren Mitgliedern sagen, dass CETA nur zu stoppen ist, wenn Deutschland das ganz Abkommen platzen lässt? Müsste die SPD nicht notfalls die Koalition in Frage stellen?
Herta Däubler-Gmelin: Nach dem Beschluss vom Sonnabend wird die SPD auf der Einhaltung ihrer Mindestforderungen bestehen müssen und das deutlich. Tut sie es nicht, verliert sie an Glaubwürdigkeit. Die Mitglieder der SPD, aber auch die Öffentlichkeit werden sehr genau darauf achten, wie der zuständige Wirtschaftsminister, die Bundesregierung insgesamt und vor allem auch die SPD im Europaparlament und hier in Deutschland sich verhalten. Ausflüchte würden sehr schnell entlarvt.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sie erwähnen in Ihrem Beitrag die Möglichkeit von Klagen: Vor dem BVerfG und dem EuGH wäre das vermutlich möglich, aber hätten solche Klagen eine aufschiebende Wirkung?
Herta Däubler-Gmelin: Die Voraussetzungen für eine Überprüfung von CETA – und später dann TTIP – vor dem EuGH oder dem Bundesverfassungsgericht sind unterschiedlich. Das gilt für die Frage, wer klagen kann, ebenso wie für die Einzelregelungen, die angegriffen werden. Derzeit wehrt sich bekanntlich die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP/CETA mit ihren vielen Unterstützern aus vielen EU-Mitgliedsstaaten gegen die Abweisung ihrer Anerkennung durch die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Weitere Entscheidungen zur gerichtlichen Überprüfung können erst folgen, wenn klar ist, wie es mit CETA bzw. TTIP weitergeht. In Kraft treten können diese Abkommen erst dann, wenn alle Zustimmungserfordernisse erfüllt sind und vorliegen.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sie kritisieren den sogenannten „Regelungsrat“, in welchem nicht demokratisch legitimierte „Experten“ darüber befinden sollen, was unter die TTIP-Regelungen fällt. Ist das die schleichende Abschaffung der Parlamente?
Herta Däubler-Gmelin: Ich kritisiere das gerade auch für CETA, dessen Regelungen ja zeigen, was dieses System beabsichtigt: Hier sollen in der Tat den demokratisch legitimierten Parlamenten, aber auch den Stadt- und Gemeinderäten Zuständigkeiten zur Regelung ihrer Aufgaben entzogen werden. Das alles höhlt Demokratie aus, macht gewählte Parlamente zur Fassade und befördert die Tendenz zur „marktkonformen Demokratie“, die Frau Merkel ja schon länger propagiert.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Das CETA legt großen Wert auf Transparenz: Nämlich die Transparenz, die Staaten den Konzernen gegenüber üben müssen. Umgekehrt gilt das Gegenteil: Die Regierung werden gehalten, alle wichtigen Elemente mit „Vertraulichkeit“ zu behandeln. Wir haben ja schon bei den verschiedenen PPP-Projekten gesehen, dass nicht einmal die Abgeordneten Informationsrechte haben. Führt diese Konzeption nicht dazu, dass die Bürger künftig Gesetze befolgen müssen, deren materiellen Gehalt sie gar nicht kennen?
Herta Däubler-Gmelin: Mich ärgert die Dreistigkeit, mit der CETA festlegen will, dass ausländische Investoren demokratische Rechtsstaaten wie die Bundesrepublik Deutschland vor privaten internationalen Investmentgerichten auf Schadensersatz verklagen können; damit wird in ein Grundprinzip europäischen Rechtsdenkens, das Rechtsstaatsprinzip eingegriffen. Mich ärgert auch die Unverfrorenheit, mit der hier die Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen und Vertraulichkeit auch im Hinblick auf Parlamente und Abgeordnete verordnet wird. Das ist unmöglich. Und dass CETA dann auch noch den Einfluss für Lobbyisten zu Lasten der demokratisch gewählten und dem Gemeinwohl verpflichteten Parlamente ausbaut, verletzt das Demokratieprinzip zusätzlich. Das alles geht nicht. Sie sehen, ich bin wirklich gespannt, ob der Beschluss der SPD vom letzten Sonnabend Auswirkungen auf die EU-Kommission und das Europäische Parlament hat.