Der Energiekonzern E.ON läutet im jahrzehntelangen Rechtstreit um die Atomkraft in Deutschland eine neue Runde ein. Der größte deutsche Versorger verklagte am Mittwoch den Bund und mehrere Länder auf Schadenersatz in Höhe von rund 380 Millionen Euro. Grund hierfür sei die dreimonatige Stilllegung der Meiler Unterweser und Isar 1 im Frühjahr 2011. Bereits vor dem im Anschluss beschlossenen Atomausstieg hatte die Bundesregierung damals die sieben ältesten Meiler vorübergehend abschalten lassen. Dagegen ist bereits RWE vor Gericht gezogen. Die beiden Energieriesen kündigten am Mittwoch zudem an, nicht die Mehrkosten für die standortnahe Zwischenlagerung von Atommüll übernehmen zu wollen. Diese müsse der Staat tragen.
E.ON habe vergeblich versucht, sich im Fall des Atommoratoriums außergerichtlich mit dem Bund und den Ländern Niedersachsen und Bayern zu einigen, wo sich die Meiler Unterweser und Isar 1 befinden, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur Reuters. Nun habe der Konzern Klage beim Landgericht Hannover eingereicht.
RWE hatte bereits wegen der damaligen dreimonatigen Stilllegung seines Atomkraftwerks Biblis das Land Hessen und den Bund auf Schadenersatz verklagt, dabei geht es um 235 Millionen Euro. Zuvor hatten Gerichte die vorübergehende Stilllegung für nicht rechtens erklärt. RWE sei nicht ausreichend angehört worden.
Der von AKW-Gegnern auf Hauptversammlungen als „Atom-Rambo“ kritisierte ehemalige RWE-Chef Jürgen Großmann hatte früh den Rechtstreit gesucht, da dem Konzern durch die dreimonatige Abschaltung von Biblis ein dreistelliger Millionenbetrag entgehe. E.ON-Chef Johannes Teyssen hatte hingegen in den turbulenten Wochen nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 auf eine Verständigung mit der Bundesregierung gesetzt und auf eine Klage verzichtet. Diese Zurückhaltung hatten nach den gerichtlichen Erfolgen von RWE Aktionäre von E.ON kritisiert.
Sowohl bei E.ON als auch bei RWE geht es in den jetzigen Klagen vorläufig nur um die drei Monate, nicht um die im Sommer 2011 von Berlin beschlossene Atomwende. Ob die Konzerne für diese ebenfalls Schadenersatz erhalten, dürfte letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dabei geht es nicht um dreistellige Millionenbeträge, sondern insgesamt eher um einen zweistelligen Milliardenbetrag.
Die Bundesregierung reagierte enttäuscht auf die Ankündigung von Mittwoch. Die Klageschrift liege zwar derzeit noch nicht vor, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. „Wir nehmen jedoch mit Verwunderung und Bedauern zur Kenntnis, dass der große gesellschaftliche Konsens zu Atomausstieg und Energiewende bei den Energiekonzernen offenbar noch nicht angekommen ist.“ Hier scheine man immer noch der Auffassung zu sein, dass juristische Konfrontation erfolgversprechender sei als sachdienliche Kooperation.
E.ON kündigte an, auch gegen die im Atomgesetz vorgesehene standortnahe Zwischenlagerung von Atommüll vorgehen. Hierzu habe der Konzern Klage gegen die Länder Niedersachen, Bayern und Schleswig-Holstein eingereicht. Nach dem Atomgesetz soll der strahlende Müll nicht zum Lager in das niedersächsische Gorleben gebracht werden, sondern in der Nähe der Kernkraftwerke aufbewahrt werden.
„Wir sehen uns nicht verpflichtet, die Kosten für eine sachlich nicht begründbare alternative Zwischenlagerung zu übernehmen“, erklärte E.ON. Gorleben sei der richtige Standort. „Da die alternative Zwischenlagerung ausschließlich politisch motiviert ist, müssen die dadurch verursachten Kosten vollständig vom Staat getragen werden.“ RWE kündigte an, wohl in Kürze ebenfalls Klage einzureichen. Vattenfall prüft nach eigenen Angaben noch, dürfte sich dem aber anschließen.