Politik

Gericht verlangt Neutralität: Bürgermeister von Düsseldorf darf Rathaus nicht verdunkeln

Lesezeit: 1 min
12.01.2015 02:02
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Oberbürgermeister die Verdunkelung des Rathauses und die Organisation einer Gegedemo zur örtlichen Pegida-Demo untersagt. Er sei zur Neutralität verpflichtet. Steuergelder dürfen nach geltender Rechtslage nicht für den Meinungsstreit in der Demokratie verwendet werden.
Gericht verlangt Neutralität: Bürgermeister von Düsseldorf darf Rathaus nicht verdunkeln

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Der Oberbürgermeister von Düsseldorf, Thomas Geisel, wollte am Montag das Rathaus im Verlauf der Dügida-Demonstration verdunkeln.

Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung eine „Außerbetriebsetzung städtischer Beleuchtungseinrichtungen“ für unzulässig erklärt, weil der Bürgermeister zur Neutralität verpflichtet sei. Eine Stellungnahme stehe ihm nur als Privatperson zu.

Die Rheinische Post berichtet:

Das Gericht gab Geisel auf, er müsse auf den städtischen Internetseiten den Aufruf "Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz" entfernen. Durch den Aufruf würden örtliche Unternehmen aufgefordert, am Montagabend demonstrativ die Beleuchtung ihrer Gebäude auszuschalten. Ebenso dürfe Geisel nicht zur Teilnahme an einer Gegendemo aufrufen, dies müsse ebenfalls entfernt werden. Gerade weil der aktuelle Meinungsstreit nicht unmittelbar eine Düsseldorfer Angelegenheit sei, "dürfe er nicht unter Einsatz seiner ihm aus seinem Amt zukommenden Möglichkeiten und unter Inanspruchnahme städtischer Ressourcen in der politischen Diskussion gezielt Stellung beziehen".

Nachdem die Rheinische Post berichtet hatte, Geisel wolle der Anweisung des Gerichts nicht Folge leisten, relativierte ein Sprecher von Geisel dies wieder. Die Stadtregierung wolle nun am Montag entscheiden, ob sie der Anordnung des Gerichts Folge leistet. Geisel sieht das Neutralitätsgebot jedoch nicht als zwingend an. „Dieser Richterspruch geht in die völlig falsche Richtung (…) Ich habe im Staatsrechtsseminar an der Hochschule gelernt, dass unsere grundgesetzliche Ordnung auf einem Wertekanon fußt, und der ist eben nicht indifferent und neutral.“, zitiert die Rheinische Post Geisel: Gerade weil es unterschiedliche Urteile zu diesem Thema gebe, fände er es persönlich besser, wenn sich in einem System der Gewaltenteilung die Gerichtsbarkeit "etwas zurückhalten würde".

Geisel beruft sich bei seiner Argumentation auf die Bundeskanzlerin: „Wenn sich Angela Merkel bei einer Demonstration gegen Rechts- oder islamistischen Terror in die erste Reihe stellt, dann tut sie dies auch nicht als Privatperson, sondern als Bundeskanzlerin.“

In ihrer Neujahrsansprache 2015 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bürger dazu aufgerufen, nicht zu den Pegida-Demonstrationen zu gehen. Justizminister Maas und der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer haben die Pegida-Organisatoren aufgefordert, ihre geplante Demonstration abzusagen. 

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