Die US-Behörden haben eine Reihe neuer Regelungen angekündigt, die künftig die Netzneutralität wahren sollen. Das mutwillige Stören von W-Lan-Netzen ist demnach ebenso verboten wie das Drosseln der Geschwindigkeit durch die Anbieter. Dazu will die Behörde das Internet zum „öffentlichen Allgemeingut“ erklären, berichtet etwa der Business Insider.
In einem weiteren Schritt werden Anbieter von Breitband-Internet künftig in die Pflicht genommen. Sie gelten künftig nicht mehr als Technologie- sondern als Telekommunikations-Anbieter und unterliegen damit den selben strengen Regeln des Regelwerks Title II Communications Act. Dadurch hat die zuständige Kommunikations-Behörde FCC das Recht, die Anbieter daraufhin zu kontrollieren, ob sie bestimmte Inhalte blockieren oder ihre Geschwindigkeit drosseln.
Anlass für die Neuregelung war unter anderem ein Trend unter Hotelbetreibern, die durch Störung privater Hotspots ihre Gäste zum Nutzen des teuren Hotel W-Lan-Netzes zwingen wollten. Die Marriot Hotelkette musste wegen einer Klage eines Gastes schon 2013 rund 600.00 US-Dollar zahlen.
„Im 21sten Jahrhundert stellt die WLAN-Technik einen elementaren Zugang zum Internet dar. Private WLANs oder Hotspots sind ein wichtiger Zugangsweg zum Internet für Konsumenten. Absichtliches oder böswilliges Stören des WLAN-Betriebs ist illegal“ schreibt die FCC in einer Bekanntmachung. Verstöße können auf einer eigens eingerichtet Hotline gemeldet werden und sollen künftig mit Geldstrafen belegt werden.
Der Vorstoß geschehe auf Drängen des US-Präsidenten Obama, so ein Bericht der New York Times. Obama hatte im November „strengstmögliche Regeln“ für die Netzneutralität gefordert.